Gesellschaftsrecht
Unsere Kanzlei kann Ihnen mit Rat und Tat auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts zur Seite stehen; sollten Sie Fragen zur Gründung einer Gesellschaft, einem Gesellschafterwechsel, Haftungsfragen oder zur Umwandlung einer Gesellschaft, haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie können von uns eine detaillierte Beratung hinsichtlich der unterschiedlichsten Firmenkonstellationen erhalten, um selbst zu unterscheiden, ob für Sie die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), Aktiengesellschaft (AG), offenen Handelsgesellschaft (oHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), englische Limited (Ltd.), oder eines eingetragener Verein (e.V.) in Frage kommt.
Wir erläutern Ihnen die gesellschaftlichen, haftungsrechtlichen und juristischen Vor- und Nachteile. Sofern Sie sich lediglich als stiller Teilhaber oder Kommanditist an einem Unternehmen beteiligen wollen, können wir Sie auch hier über die rechtlichen Vor- und Nachteile aufklären. Auch stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sollten Sie an die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens denken. Meist wird hier nicht berücksichtigt, daß unter Umständen der neue Erwerber bzw. Mitgesellschafter für bereits begründete Verbindlichkeiten des Unternehmens vor dessen Eintritt haften könnte. Damit es hier später kein böses Erwachen für Sie gibt, können wir Ihnen einen juristischen Einblick bereits vor Unterzeichnung der entsprechenden Verträge verschaffen.
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