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Familienrecht

Bei der Durchführung von Ehescheidungsverfahren gem. § 1564 ff. BGB, der Geltendmachung von Unterhalt gem. § 1601 ff. BGB, der Regelung der Vermögensauseinandersetzung und dem Umgangs- und Sorgerecht nach § 1363 ff., 1626 ff. BGB) auch in der Beratung für einen Ehevertrag kann unsere Kanzlei Ihnen behilflich sein. In der Bundesrepublik Deutschland ist unsere Kanzlei ständig mit Problemen aus islamischen Ländern konfrontiert, die vor allem die Fragen Morgengabe, Brautgabe, Mehr, Tamkin, Talagh und Vekalat betreffen. Dabei versuchen wir die effektivste Rechtsverteidigung für unseren Mandanten anzubieten und möglichst ausserhalb eines Gerichtsverfahrens eine einvernehmliche Lösung herbei zu führen.

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