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Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht

Wie erhalte ich so schnell wie möglich die deutsche Staatsbürgerschaft? Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich

Der Anspruch auf Einbürgerung ist gegeben, wenn vor allem die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Einbürgerungsantrag.

Sie müssen zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis der EU besitzen die auf Ihren Fall bezogen mindestens 2, 4, 66 oder 8 Jahre betragen müsste. Es reicht auch aus, wenn Sie freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder freizügigkeitsberechtigter Schweizer sind.

Sie müssen zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis der EU besitzen die auf Ihren Fall bezogen mindestens 2, 4, 6 oder 8 Jahre betragen müsste. Es reicht auch aus, wenn Sie freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder freizügigkeitsberechtigter Schweizer sind.

Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder staatliche Lebensunterhaltshilfe bestreiten.

Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.

Sie haben sich keiner größeren Straftaten schuldig gemacht.

Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Sie müssen Ihre alte Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben. Mehrstaatigkeit / doppelte Staatsbürgerschaft kann jedoch zum Beispiel akzeptiert werden, wenn Sie erhebliche wirtschaftliche oder vermögensrechtliche Nachteile durch die Aufgabe Ihrer anderen Staatsangehörigkeit hätten. Bei Flüchtlingen, Asylberechtigten und Staatenlosen sind weitere besondere Ausnahmen möglich, die zu doppelter Staatsbürgerschaft führen können.

Als Ehegatte haben Sie - alternativ - aber auch in der Regel einen Anspruch auf Einbürgerung. Dazu müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Ein Einbürgerungsverfahren kann sehr lange dauern, wenn Sie nicht den richtigen Antrag und Unterlagen rechtszeitig vorbereitet haben. Dies setzt vielfach Feingefühl und Erfahrung im Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsrecht, Einwanderungsrecht, Ausländerrecht, Asylrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Menschenrecht und Völkerrecht voraus.

Ist gemäß dem deutsch-persischen Niederlassungsabkommen (Freundschaftsvertrag zwischen dem Kaiserreich Deutschland und dem Königreich Persien vom 1929) ein persischer Flüchtling oder eine iranische Ehefrau verpflichtet, für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eine Genehmigung der iranischen Regierung vorzulegen?

Grundsätzlich dürfen die beiden Staaten, solange der völkerrechtliche Vertrag zwischen Persien und Deutschland noch gültig ist, keinen Staatsbürger gegen den völkerrechtlichen Vertrag einbürgern. Dies hat jedoch lediglich eine rechtshistorische Bedeutung und wegen diversen politischen, wirtschaftlichen, persönlichen und tatsächlichen Gründen haben die beiden Staaten Ausnahmeregelungen entwickelt. Davon sind auch die oben genannten Personengruppen betroffen, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Doppelstaatsbürgerschaft erfüllt sind.

Kann die deutsche Staatsbürgerschaft wieder zurückgenommen werden?

Grundsätzlich darf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht zurückgenommen werden, solange nicht der Erwerb durch Täuschung oder sonstige politische oder wirtschaftliche Gründe die Rücknahme rechtfertigen, insbesondere wenn jemand vorsätzlich den Staat über seine wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse getäuscht hat.


Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt und weiterhin in Deutschland bleiben möchte, aber nicht deutscher Staatsbürger ist, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Für eine erfolgreiche Antragstellung sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zudem sollte gut überlegt werden, welche Vor – und Nachteile eine Einbürgerung mit sich bringt.

Welche Vorteile bietet mir eine Einbürgerung?

Für den Fall, dass Sie eingebürgert werden, sind Sie fortan Deutscher Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten. Damit können Sie z. B. fortan frei entscheiden wo Sie sich niederlassen und wo und was Sie arbeiten wollen. Auch Reisen innerhalb von Europa und in viele andere Länder der Welt sind dann ohne ein Visum möglich. Zudem sind Sie damit berechtigt an Bundes- und Landtagswahlen teilzunehmen.

Welche Bedingungen müssen bei einem solchen Wechsel erfüllt sein?

Der Wechsel des beigeordneten Anwalts ist nur in engen Grenzen möglich. Zum einen muss ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegen, § 48 II BRAO (s.o.). Bei der Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss jedoch auch das Interesse der anderen Partei bedacht werden. Das hat zur Folge, dass mit dem Fortschritt eines Verfahrens die Ansprüche an den wichtigen Wechselgrund steigen. Zum anderen dürfen in der Regel der Staatskasse durch den Wechsel keine höheren oder gar doppelten Gebühren entstehen.

Welche Nachteile hat sie für mich?

In der Regel führt die Annahme der Deutschen Staatsbürgerschaft zum Verlust der alten Staatsbürgerschaft. Das heißt, dass Sie in Zukunft unter Umständen ein Visum benötigen um Ihren alten Heimatstaat besuchen zu können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für eine Einbürgerung müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Zum einen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik haben. Als weitere Voraussetzung müssen Sie die letzten Jahre Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben.
2. Des weiteren müssen Sie auf den eigenen Beinen stehen. Das heißt, dass Sie im Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bestreiten müssen.
3. Auch ausreichende Deutschkenntnisse müssen bei einer Einbürgerung nachgewiesen werden. Ebenso muss auch ein sogenannter Einbürgerungstest nachgewiesen werden. 4. Weiterhin dürfen Sie auch nicht wegen einer Straftat verurteilt sein und müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen.
5. Ferner ist es, wie oben bereits angesprochen, nötig, dass Sie Ihre alte Staatsbürgerschaft aufgeben oder bereits vorher verloren haben (Siehe: Welche Nachteile hat eine Einbürgerung für mich).

In Einzelfällen kann von den Voraussetzungen abgewichen werden. Hierfür ist es sinnvoll einen Anwalt zu kontaktieren, da diese Einzelfälle meist andere besondere Voraussetzungen erfüllen müssen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Die Staatsbürgerschaft wird nicht einfach so verliehen. Vielmehr muss ein schriftlicher Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Ab dem 16. Geburtstag kann ein solcher Antrag selbst gestellt werden. Antragsformulare erhält man in der Regel bei den zuständigen Behörden. Vor der Antragstellung empfiehlt es sich zudem ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Behörde zu führen, um Zeit und unnötige Rückfragen zu vermeiden.

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