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Betreuungsrecht

Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy ist auch in Deutschland sowohl als gesetzlicher Betreuer als auch als ehrenamtlicher Betreuer bei diversen Gerichten tätig gewesen. Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn es notwendig ist, weil eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig besorgen kann. Vom Betreuungsrecht sind von daher betroffen, Erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung, oder wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deswegen auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass auch für junge Menschen eine Bereuung notwendig wäre, wenn sie beispielsweise infolge eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das Gericht legt den Umfang fest, in dessen Rahmen der Betreuer die fremden Angelegenheiten zu regeln hat. Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy hat im Rahmen seiner erfolgreichen betreuerrechtlichen Tätigkeiten bisher dafür gesorgt, dass dem Betroffenen den notwendigen Schutz gewährt wurde, aber auch ein großmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten geblieben ist. Das persönliche Wohlergehen des Betreuten steht stets im Vordergrund der Tätigkeit unserer Kanzlei. Zusätzlich haben die Betreuten und deren Angehörige bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy die Möglichkeit, dass deren kulturelle, religiöse Freiheit eine besondere Berücksichtigung findet. Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Angehörigen und betreuten Personen, daher die bestmögliche Betreuungsmöglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.

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