Asylrecht
Wer in Deutschland Asyl erhält, erhält einen Aufenthaltstitel für Deutschland und darf demnach in Deutschland bleiben und wird (vorerst) nicht abgeschoben. Wichtig ist demnach zu wissen, wer Asyl beantragen darf:
Wer kann Asyl in Deutschland beantragen?
Generell kann jeder ausländische Flüchtling Asyl in Deutschland beantragen. Zu beachten ist aber, dass ein gestellter Antrag nicht in jedem Fall zu einer Aufenthaltsberechtigung in Deutschland führt. Ein gestellter Antrag kann auch abgelehnt werden. Um einen erfolgreichen Asylantrag zu stellen müssen u.a. folgende Voraussetzungen vorliegen:
Welche Bedingungen müssen bei einem solchen Wechsel erfüllt sein?
Der Wechsel des beigeordneten Anwalts ist nur in engen Grenzen möglich. Zum einen muss ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegen, § 48 II BRAO (s.o.). Bei der Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss jedoch auch das Interesse der anderen Partei bedacht werden. Das hat zur Folge, dass mit dem Fortschritt eines Verfahrens die Ansprüche an den wichtigen Wechselgrund steigen. Zum anderen dürfen in der Regel der Staatskasse durch den Wechsel keine höheren oder gar doppelten Gebühren entstehen.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Das Recht auf Asyl ist im Deutschen Grundgesetz verankert. Allerdings gibt es hinsichtlich der Anwendung einige Probleme. Aus diesem Grund wird in den meisten Fällen die Genfer Flüchtlingskonvention herangezogen. Nach dieser Konvention haben Menschen die auf Grund ihrer RASSE, RELIGION, STAATSANGEHÖRIGKEIT oder auf Grund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppierung von den staatlichen Behörden verfolgt werden, einen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Grundsätzlich wird über jeden Fall einzeln entschieden. .
Wie läuft das Verfahren ab?
Wer Asyl beantragen möchte, hat sich in der Regel zunächst an eine der Erstaufnahme-Stellen wenden. Dort werden Personendaten erfasst.
Zudem ist bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes persönlich ein Antrag auf Asyl zu stellen. Solange der Antrag bearbeitet wird erhält der Antragsteller ein vorläufiges Bleiberecht. In der Regel ist dieses Bleiberecht allerdings räumlich beschränkt.
Nach der Antragstellung wird der Asylbewerber zu einer Anhörung eingeladen. In dieser Anhörung muss der Asylbewerber darstellen, von wem und warum er verfolgt wird, wenn möglich sollte dabei Beweismaterial vorgelegt werden. Letztlich entscheidet jedoch immer das Einzelschicksal.
Kann ein Antrag auf Asyl auch nur schriftlich gestellt werden?
Normalerweise muss ein Asylantrag persönlich bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. In folgenden Ausnahmefällen kann ein Antrag jedoch auch schriftlich gestellt werden. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden, wenn
1. der Asylbewerber einen Aufenthaltstitel mit einer Geltungsdauer von mehr als sechs Monaten besitzt,
2. der Asylbewerber sich in Haft, einem Krankenhaus oder eine Heil- und Pflegeanstalt befindet.
3. der Asylbewerber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, und bei denen der gesetzliche Vertreter sich nicht in einer Aufnahmeeinrichtung bleiben muss.
Wann ist es sinnvoll einen Anwalt zu nehmen?
Generell ist es schon bei der Antragstellung sinnvoll einen Anwalt um Rat zu fragen, da dieser rechtliche Probleme und Hindernisse oftmals schon im Voraus erkennen kann.
Welche Probleme können entstehen?
Sie haben Deutschland auf dem Landweg erreicht, oder sind irgendwo in Europa zwischengelandet? In diesen Fällen sind in der Regel nicht deutsche Behörden, sondern die Behörden des ersten europäischen Landes zuständig für Ihren Asylantrag. Das könnte für Sie bedeuten, dass Sie, weil sie z.B. in Italien oder Polen zwischengelandet sind, auch dorthin wieder abgeschoben werden können. In Einzelfällen lässt sich diese Abschiebung jedoch vermeiden.
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