
Abmahnung
Abmahnung
Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy
Mit einer Abmahnung, oft auch als Abmahnungsschreiben bezeichnet, fordert eine Person, der Abmahner, eine andere Person, den Abgemahnten, dazu auf eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen oder vorzunehmen.
Mit einer Abmahnung wird dabei das Ziel verfolgt Streitigkeiten möglichst kostengünstig und ohne Beteiligung des Gerichts beizulegen. In den meisten Fällen ist eine Abmahnung daher mit einer Geldforderung in Höhe der entstandenen Kosten verbunden, welche der Abgemahnte zu übernehmen hat.
Zum Einsatz kommt eine Abmahnung grundsätzlich bei allen zivilrechtlichen Unterlassungs-ansprüchen und gegenseitigen Verträgen. In den Bereichen des Arbeitsrechts, Urheberrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes hat die Abmahnung jedoch besondere Bedeutung erlangt
Einige Fragen haben wir hier für Sie beantwortet:
Abmahnung-Ratgeber
Wie sieht eine Abmahnung aus?
Eine Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich oder per Email erfolgen.
In allen Fällen muss aber klar sein, welche Verhaltensweise gerügt wird und als vertragsverletzend angesehen werden. Weiterhin wird man in der Regel aufgefordert eine Unterlassungserklärung für das gerügte Verhalten abzugeben. Die Unterlassungserklärung ist zudem in der Regel strafbewehrt. Das heißt, dass sich der Abgemahnte im Falle einer Wiederholung seines „Fehlverhaltens“ mit einer Vertragsstrafe einverstanden erklärt.
Zudem beinhaltet die Abmahnung meist eine relativ kurze Frist, von wenigen Stunden bis zu wenigen Tagen, innerhalb welcher der Abgemahnte eine strafbewährte Unterlassungs-erklärung abgeben kann, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Ob diese Fristen zu Kurz sind können wir gerne für Sie überprüfen.
Was ist eine Unterlassungserklärung?
Mit der Unterlassungserklärung bestätigen Sie, das gerügte Verhalten in Zukunft zu unterlassen. In den meisten Fällen wird für den Fall einer Wiederholung des gerügten Verhaltens eine Vertragsstrafe festgelegt.
In der Regel erklären Sie mit der Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Übernahme der entstandenen Kosten. Bevor eine solche Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollten einige Punkte geprüft werden (siehe: Was kann gegen eine Abmahnung unternommen werden?).
Warum bekomme ich eine Abmahnung?
Zunächst ist festzustellen, dass es viele Gründe für eine Abmahnung gibt. Die wichtigsten werden im folgenden kurz dargestellt:
Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht:
Der gewerbliche Rechtschutz und das Urheberrecht stellen heute in der Regel den Hauptanwendungsbereich der Abmahnung dar. Sie kommt vor, wenn ein Mitbewerber/ oder Konkurrent feststellt, dass ein Wettbewerbsverstoß durch Sie vorliegt. Ein solcher Verstoß kann vielerlei Ursachen haben, z.b. Ideen-Diebstahl, oder die Falschkennzeichnung von Ware, oder die Unerlaubte Verwendung des Namen des Konkurrenten.
Abmahnung in einem Arbeitsverhältnis:
Im Arbeitsrecht ist eine Abmahnung in der Regel eine notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. In der Regel nimmt die Abmahnung hier Bezug auf ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten, z.B. mehrmalige Verspätungen oder Unfreundlichkeit gegenüber Kunden, und stellt bei einer Wiederholung des Verhaltens eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht.
Abmahnung aus einem Mietverhältnis:
Im Mietrecht hat die Abmahnung auf Grund des Mieterschutzes eine besondere Bedeutung. Meist enthält auch eine Abmahnung im Mietrecht zunächst die Aufforderung ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder vorzunehmen und im Anschluss daran die Androhung der Kündigung wenn sich der Abgemahnte weigert der Aufforderung Folge zu leisten. Als Beispiel kann hier das vertraglich verbotene Anbringen einer Satellitenanlage auf dem Balkon genannt werden.
Was tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?
Zunächst gilt es zu prüfen, ob die Abmahnung auch wirklich an sie adressiert ist, und ob der Abmahner berechtigt ist ihr Fehlverhalten zu beanstanden. Insbesondere wettbewerbsrechtliche Anspruch dürfen nur von Mitbewerbern/Konkurrenten geltend gemacht werden. Als nächster Schritt ist zu prüfen, ob überhaupt ein Fehlverhalten ihrerseits vorliegt.
Was kann gegen eine Abmahnung unternommen werden?
Hier kommt es darauf an, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt erfolgt ist.
Die Abgabe einer unveränderten Unterlassungserklärung ist u. a. dann sinnvoll, wenn die Abmahnung berechtigt war und die berechneten Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Die Unterlassungserklärung gilt dann die nächsten 30 Jahre und die Vertragsstrafe kann jederzeit, auch ohne eigene Schuld, ausgelöst werden, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit die vorgelegte Unterlassungserklärung abzuändern. Dies ist dann sinnvoll, wenn die der Abmahnung zu Grunde gelegten Gegenstandswerte zu hoch angesetzt sind. Für eine weitere inhaltliche Abänderung der Unterlassungserklärung ist es ratsam sich fachlichen Rat zu holen, da man sich bei einer Abänderung der Gefahr eines sofortigen, kostenintensiven Gerichtsverfahrens aussetzt
Eine weitere Möglichkeit ist, mit dem Abmahner den Inhalt und die Fristen der Abmahnung zu verhandeln. Im schlechtesten Fall, können hier aber schlechtere Bedingungen und höhere Kosten entstehen.
Ist man sich sicher, dass die Abmahnung vollkommen unberechtigt ist, bleiben mehrere Möglichkeiten. So kann man die Abmahnung u.a. widersprechen und hoffen, dass der Abmahner keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten wird.
Ferner besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Schutzschrift bei Gericht zu hinterlegen. Mit dieser Schutzschrift werden alle rechtlichen Einwände, die gegen eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung sprechen, vorgetragen. Diese Einwände sind im Falle der Beantragung einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht zu beachten.
Weitere Fragen zur Abmahnung beantworten wir Ihnen gerne persönlich.
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