Weitere Rechtsgebiete

Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei kann Ihnen mit Rat und Tat auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts zur Seite stehen; sollten Sie Fragen zur Gründung einer Gesellschaft, einem Gesellschafterwechsel, Haftungsfragen oder zur Umwandlung einer Gesellschaft, haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie können von uns eine detaillierte Beratung hinsichtlich der unterschiedlichsten Firmenkonstellationen erhalten, um selbst zu unterscheiden, ob für Sie die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), Aktiengesellschaft (AG), offenen Handelsgesellschaft (oHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), englische Limited (Ltd.), oder eines eingetragener Verein (e.V.) in Frage kommt.

Wir erläutern Ihnen die gesellschaftlichen, haftungsrechtlichen und juristischen Vor- und Nachteile. Sofern Sie sich lediglich als stiller Teilhaber oder Kommanditist an einem Unternehmen beteiligen wollen, können wir Sie auch hier über die rechtlichen Vor- und Nachteile aufklären. Auch stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sollten Sie an die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens denken. Meist wird hier nicht berücksichtigt, daß unter Umständen der neue Erwerber bzw. Mitgesellschafter für bereits begründete Verbindlichkeiten des Unternehmens vor dessen Eintritt haften könnte. Damit es hier später kein böses Erwachen für Sie gibt, können wir Ihnen einen juristischen Einblick bereits vor Unterzeichnung der entsprechenden Verträge verschaffen.

Insolvenzrecht

Sollten Sie feststellen, daß Ihr Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, sollten Sie sich schnellstmöglich juristisch beraten lassen, ob Sie nicht unverzüglich einen Insolvenzantrag bei Gericht stellen müssen. Dies wird vom Gesetz her von den Geschäftsführern und Gesellschaftern verlangt, da diese ansonsten persönlich, d. h. mit ihrem privaten Vermögen, für die Verbindlichkeiten ihres Unternehmens haften können. Um hier Ihren als auch den Schaden Ihrer Gläubiger so gering wie möglich zu halten und ggf. sogar zu versuchen Ihr Unternehmen zu retten und dieses trotzdem weiterzuführen, sollten Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen, damit wir Sie umfassend beraten und auch alle erforderlichen Schritte für Sie einleiten können.

Auch für eine Privatperson ist das Thema Insolvenz nicht uninteressant. Sie haben Ihre Anstellung verloren, haben aufgrund einer Scheidung oder aus sonstigen Gründen Ihr Vermögen verloren und die Schulden wachsen Ihnen über den Kopf? Ggf. könnte für Sie dann die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens von Interesse sein.

Aufgrund der Gesetzesänderung ist eine Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen (Verbraucher) u. a. dann möglich, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einige dieser Voraussetzungen sind wie folgt:

  • Sie haben keine selbständige Tätigkeit ausgeübt (d. h., die Verbraucherinsolvenz ist in erster Linie für Sozialhilfeempfänger, Hartz IV-Empfänger, Hartz II-Empfänger, Rentner, Arbeitnehmer etc. geeignet)
  • Sie als ehemaliger Kleingewerbebetreiber keine Forderungen aus einem Arbeitnehmerverhältnis haben und sich die Anzahl Ihrer Gläubiger in einem bestimmten Rahmen bewegen

Unsere Kanzlei überprüft gerne für Sie, ob für Sie ein Regelinsolvenzverfahren oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit einer anschließenden Restschuldbefreiung in Frage kommt.

Einige Fragen zum Insolvenzrecht haben wir im FAQ Bereich für Sie beantwortet:

Insolvenz-Ratgeber

Kann auch eine Privatperson in Deutschland Insolvenz anmelden?

Ja, seit 1999 können Privatleute wie früher lediglich Unternehmen Insolvenz anmelden, dies bezeichnet man als Verbraucherinsolvenz. Am Ende der 6-jährigen “Wohlverhaltensperiode” des Verfahrens steht die sogenannte Restschuldbefreiung und damit der staatliche Schuldenerlass.

Wie verhalte ich mich, wenn meiner Firma eine Insolvenz droht?

Sorgen Sie dafür, dass Sie jederzeit den Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens behalten. Jederzeit heißt in kritischen Phasen, Liquiditätspläne und Überschuldungsstatus, wenn geboten, täglich zu überprüfen, um zeitnah auf eine Insolvenz reagieren zu können. Deren Eintritt erfordert die sofortige Antragstellung. Die gewöhnliche Antragsfrist gilt nur für eine realistische Abwendung der Insolvenz binnen drei Wochen. Wenn dieses nicht, oder schon absehbar nicht innerhalb von drei Wochen möglich ist, muss sofort ein Insolvenzantrag gestellt werden. Stellen Sie bei Insolvenzreife auf jeden Fall einen Insolvenzantrag, ansonsten drohen erhebliche haftungsrechtliche Folgen. Veranlassen Sie keine weiteren Zahlungen. Für nicht abgeführte Lohn- und Umsatzsteuern haften Sie persönlich, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Bei der Lohnsteuer wird schuldhaftes Handeln unterstellt.

Kann ich neu heiraten, wenn ich insolvent bin? Welche Risiken bestehen für mich?

Jeder Mensch hat nach der Menschenrechtsdeklaration das Recht zu heiraten. Grundsätzliche Hinderungsgründe für eine Heirat bestehen aus den wirtschaftlichen Gründen nicht. Solange das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben ist, gilt allerdings, dass Neuerwerb zur Insolvenzmasse gehört, sodass die entsprechenden alleinigen Eigentumsverhältnisse der zukünftigen Ehefrau nachgewiesen werden sollten. Ebenso sollten getrennte Konten geführt werden. Aus diesem Grund ist anzuraten, eine Hochzeit erst nach Aufhebung des Verfahrens, d.h. in der Wohlverhaltensperiode durchzuführen.

Verkehrsrecht

Zu Fragen wie ?ich war in einem Verkehrsunfall verwickelt, wie verhalte ich mich jetzt richtig? Wie mache ich meinen Schaden richtig beim Gegner geltend? Wie und in welcher Höhe kann ich Schmerzensgeld erhalten? Mein Auto wurde in dem Unfall stark beschädigt, kann ich von dem Unfallverursacher ein neues Auto verlangen oder muss ich mein altes Auto reparieren lassen?? etc., können wir Ihnen die richtigen Antworten geben und für Sie die Angelegenheit aussergerichtlich- als auch gerichtlich regeln.

Sie haben zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten, daß Sie zu schnell gefahren sind, eine rote Ampel überfahren haben oder man Sie sogar wegen Unfallflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) angezeigt hat? Ihnen soll der Führerschein entzogen werden oder ihr Punktestand in Flensburg hat eine bedrohliche Höhe erreicht, Sie aber auf Ihren Führerschein (beruflich) angewiesen sind, können wir Sie effektiv beraten und Sie in einem Ermittlungs- als auch Gerichtsverfahren vertreten.

Mietrecht und Zwangsversteigerungsrecht

Das Mietrecht gehört zu den elementaren Bereichen des Lebens. Es finden sich hier vielfältige Probleme, wie zum Beispiel ordentliche und außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses einschließlich der Kündigungsfrist, Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage oder Zahlungsklage, Rechtmäßigkeit einer Nebenkostenabrechnung und einer Mieterhöhung, Untervermietung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparatur), Mietereinbauten, Fragen zu Kaution oder Modernisierung, Probleme mit Nachbarn und Durchsetzung einer Mietminderung aufgrund von Mängeln an der Mietsache. Zu den genannten Problemkreisen berät Sie Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy umfassend und kompetent. Er steht Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen und Ansprüche zur Seite. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie schon vor Beginn eines Mietverhältnisses Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy zur Gestaltung oder Überprüfung Ihres Mietvertrages heranziehen. Der Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy hat in diesem Zusammenhang Mandanten in diverse Verfahren betreut, in welchen die Gegner vom Mieterverein, Vermieterverbund als auch Kollegen, welche Fachanwalt für Mietrecht waren, vertreten waren.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld des Juristen ist das Zwangsversteigerungsrecht. Dieses zählt zu den schwierigsten Rechtsgebieten mit Immobilienbezug, da hier das Grundstücks- und Grundbuchrecht, das allgemeine Vollstreckungsrecht und nicht zuletzt das Zwangsversteigerungsrecht im eigentlichen Sinne eng miteinander verknüpft sind. Sowohl die Gläubiger als auch die Eigentümer der Immobilie und die Bietinteressenten unterschätzen oftmals die Komplexität dieses Rechtsgebietes und die Fülle an Möglichkeiten zur Wahrnehmung der eigenen Interessen. Insbesondere werden jedoch die Risiken in der Regel unterschätzt.

Betreuungsrecht

Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy ist auch in Deutschland sowohl als gesetzlicher Betreuer als auch als ehrenamtlicher Betreuer bei diversen Gerichten tätig gewesen. Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn es notwendig ist, weil eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig besorgen kann. Vom Betreuungsrecht sind von daher betroffen, Erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung, oder wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deswegen auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass auch für junge Menschen eine Betreuung notwendig wäre, wenn sie beispielsweise infolge eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das Gericht legt den Umfang fest, in dessen Rahmen der Betreuer die fremden Angelegenheiten zu regeln hat. Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy hat im Rahmen seiner erfolgreichen betreuerrechtlichen Tätigkeiten bisher dafür gesorgt, dass dem Betroffenen den notwendigen Schutz gewährt wurde, aber auch ein großmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten geblieben ist. Das persönliche Wohlergehen des Betreuten steht stets im Vordergrund der Tätigkeit unserer Kanzlei. Zusätzlich haben die Betreuten und deren Angehörige bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy die Möglichkeit, dass deren kulturelle, religiöse Freiheit eine besondere Berücksichtigung findet. Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Angehörigen und betreuten Personen, daher die bestmögliche Betreuungsmöglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.

Abmahnung

Mit einer Abmahnung, oft auch als Abmahnungsschreiben bezeichnet, fordert eine Person, der Abmahner, eine andere Person, den Abgemahnten, dazu auf, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen oder vorzunehmen. Mit einer Abmahnung wird dabei das Ziel verfolgt, Streitigkeiten möglichst kostengünstig und ohne Beteiligung des Gerichts beizulegen. In den meisten Fällen ist eine Abmahnung daher mit einer Geldforderung in Höhe der entstandenen Kosten verbunden, welche der Abgemahnte zu übernehmen hat. Zum Einsatz kommt eine Abmahnung grundsätzlich bei allen zivilrechtlichen Unterlassungs-ansprüchen und gegenseitigen Verträgen. In den Bereichen des Arbeitsrechts, Urheberrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes hat die Abmahnung jedoch besondere Bedeutung erlangt.

Einige Fragen haben wir hier für Sie beantwortet:
Wie sieht eine Abmahnung aus?

Eine Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich oder per Email erfolgen.
In allen Fällen muss aber klar sein, welche Verhaltensweise gerügt wird und als vertragsverletzend angesehen werden. Weiterhin wird man in der Regel aufgefordert, eine Unterlassungserklärung für das gerügte Verhalten abzugeben. Die Unterlassungserklärung ist zudem in der Regel strafbewehrt. Das heißt, dass sich der Abgemahnte im Falle einer Wiederholung seines Fehlverhaltens mit einer Vertragsstrafe einverstanden erklärt.

Zudem beinhaltet die Abmahnung meist eine relativ kurze Frist, von wenigen Stunden bis zu wenigen Tagen, innerhalb welcher der Abgemahnte eine strafbewährte Unterlassungs-erklärung abgeben kann, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Ob diese Fristen zu kurz sind, können wir gerne für Sie überprüfen.

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Mit der Unterlassungserklärung bestätigen Sie, das gerügte Verhalten in Zukunft zu unterlassen. In den meisten Fällen wird für den Fall einer Wiederholung des gerügten Verhaltens eine Vertragsstrafe festgelegt.

In der Regel erklären Sie mit der Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Übernahme der entstandenen Kosten. Bevor eine solche Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollten einige Punkte geprüft werden (siehe: Was kann gegen eine Abmahnung unternommen werden?).

Warum bekomme ich eine Abmahnung?

Zunächst ist festzustellen, dass es viele Gründe für eine Abmahnung gibt. Die wichtigsten werden im folgenden kurz dargestellt:

Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht:

Der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht stellen heute in der Regel den Hauptanwendungsbereich der Abmahnung dar. Sie kommt vor, wenn ein Mitbewerber/ oder Konkurrent feststellt, dass ein Wettbewerbsverstoß durch Sie vorliegt. Ein solcher Verstoß kann vielerlei Ursachen haben, z.b. Ideen-Diebstahl, oder die Falschkennzeichnung von Ware, oder die unerlaubte Verwendung des Namen des Konkurrenten.

Abmahnung in einem Arbeitsverhältnis:

Im Arbeitsrecht ist eine Abmahnung in der Regel eine notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. In der Regel nimmt die Abmahnung hier Bezug auf ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten, z.B. mehrmalige Verspätungen oder Unfreundlichkeit gegenüber Kunden, und stellt bei einer Wiederholung des Verhaltens eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht.

Abmahnung aus einem Mietverhältnis:

Im Mietrecht hat die Abmahnung aufgrund des Mieterschutzes eine besondere Bedeutung. Meist enthält auch eine Abmahnung im Mietrecht zunächst die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder vorzunehmen und im Anschluss daran die Androhung der Kündigung, wenn sich der Abgemahnte weigert, der Aufforderung Folge zu leisten. Als Beispiel kann hier das vertraglich verbotene Anbringen einer Satellitenanlage auf dem Balkon genannt werden.

Was tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?

Zunächst gilt es zu prüfen, ob die Abmahnung auch wirklich an sie adressiert ist, und ob der Abmahner berechtigt ist, ihr Fehlverhalten zu beanstanden. Insbesondere wettbewerbsrechtliche Ansprüche dürfen nur von Mitbewerbern/Konkurrenten geltend gemacht werden. Als nächster Schritt ist zu prüfen, ob überhaupt ein Fehlverhalten ihrerseits vorliegt.

Was kann gegen eine Abmahnung unternommen werden?

Hier kommt es darauf an, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt erfolgt ist. Die Abgabe einer unveränderten Unterlassungserklärung ist u. a. dann sinnvoll, wenn die Abmahnung berechtigt war und die berechneten Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Die Unterlassungserklärung gilt dann die nächsten 30 Jahre und die Vertragsstrafe kann jederzeit, auch ohne eigene Schuld, ausgelöst werden, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die vorgelegte Unterlassungserklärung abzuändern. Dies ist dann sinnvoll, wenn die der Abmahnung zugrunde gelegten Gegenstandswerte zu hoch angesetzt sind. Für eine weitere inhaltliche Abänderung der Unterlassungserklärung ist es ratsam sich fachlichen Rat zu holen, da man sich bei einer Abänderung der Gefahr eines sofortigen, kostenintensiven Gerichtsverfahrens aussetzt.

Eine weitere Möglichkeit ist, mit dem Abmahner den Inhalt und die Fristen der Abmahnung zu verhandeln. Im schlechtesten Fall können hier aber schlechtere Bedingungen und höhere Kosten entstehen.

Ist man sich sicher, dass die Abmahnung vollkommen unberechtigt ist, bleiben mehrere Möglichkeiten. So kann man die Abmahnung u.a. widersprechen und hoffen, dass der Abmahner keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten wird.

Ferner besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Schutzschrift bei Gericht zu hinterlegen. Mit dieser Schutzschrift werden alle rechtlichen Einwände, die gegen eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung sprechen, vorgetragen. Diese Einwände sind im Falle der Beantragung einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht zu beachten.

Weitere Fragen zur Abmahnung beantworten wir Ihnen gerne persönlich.

Asylrecht

Wer in Deutschland Asyl erhält, erhält einen Aufenthaltstitel für Deutschland und darf demnach in Deutschland bleiben und wird (vorerst) nicht abgeschoben. Wichtig ist demnach zu wissen, wer Asyl beantragen darf:

Wer kann Asyl in Deutschland beantragen?

Generell kann jeder ausländische Flüchtling Asyl in Deutschland beantragen. Zu beachten ist aber, dass ein gestellter Antrag nicht in jedem Fall zu einer Aufenthaltsberechtigung in Deutschland führt. Ein gestellter Antrag kann auch abgelehnt werden. Um einen erfolgreichen Asylantrag zu stellen, müssen u.a. folgende Voraussetzungen vorliegen:

Welche Bedingungen müssen bei einem solchen Wechsel erfüllt sein?

Der Wechsel des beigeordneten Anwalts ist nur in engen Grenzen möglich. Zum einen muss ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegen, § 48 II BRAO (s.o.). Bei der Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss jedoch auch das Interesse der anderen Partei bedacht werden. Das hat zur Folge, dass mit dem Fortschritt eines Verfahrens die Ansprüche an den wichtigen Wechselgrund steigen. Zum anderen dürfen in der Regel der Staatskasse durch den Wechsel keine höheren oder gar doppelten Gebühren entstehen.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Das Recht auf Asyl ist im Deutschen Grundgesetz verankert. Allerdings gibt es hinsichtlich der Anwendung einige Probleme. Aus diesem Grund wird in den meisten Fällen die Genfer Flüchtlingskonvention herangezogen. Nach dieser Konvention haben Menschen, die aufgrund ihrer RASSE, RELIGION, STAATSANGEHÖRIGKEIT oder aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppierung von den staatlichen Behörden verfolgt werden, einen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Grundsätzlich wird über jeden Fall einzeln entschieden.

Wie läuft das Verfahren ab?

Wer Asyl beantragen möchte, hat sich in der Regel zunächst an eine der Erstaufnahme-Stellen wenden. Dort werden Personendaten erfasst. Zudem ist bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes persönlich ein Antrag auf Asyl zu stellen. Solange der Antrag bearbeitet wird, erhält der Antragsteller ein vorläufiges Bleiberecht. In der Regel ist dieses Bleiberecht allerdings räumlich beschränkt. Nach der Antragstellung wird der Asylbewerber zu einer Anhörung eingeladen. In dieser Anhörung muss der Asylbewerber darstellen, von wem und warum er verfolgt wird, wenn möglich sollte dabei Beweismaterial vorgelegt werden. Letztlich entscheidet jedoch immer das Einzelschicksal.

Kann ein Antrag auf Asyl auch nur schriftlich gestellt werden?

Normalerweise muss ein Asylantrag persönlich bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. In folgenden Ausnahmefällen kann ein Antrag jedoch auch schriftlich gestellt werden. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden, wenn
1. der Asylbewerber einen Aufenthaltstitel mit einer Geltungsdauer von mehr als sechs Monaten besitzt,
2. der Asylbewerber sich in Haft, einem Krankenhaus oder eine Heil- und Pflegeanstalt befindet.
3. der Asylbewerber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, und bei denen der gesetzliche Vertreter sich nicht in einer Aufnahmeeinrichtung bleiben muss.

Wann ist es sinnvoll einen Anwalt zu nehmen?

Generell ist es schon bei der Antragstellung sinnvoll einen Anwalt um Rat zu fragen, da dieser rechtliche Probleme und Hindernisse oftmals schon im Voraus erkennen kann.

Welche Probleme können entstehen?

Sie haben Deutschland auf dem Landweg erreicht, oder sind irgendwo in Europa zwischengelandet? In diesen Fällen sind in der Regel nicht deutsche Behörden, sondern die Behörden des ersten europäischen Landes zuständig für Ihren Asylantrag. Das könnte für Sie bedeuten, dass Sie, weil sie z.B. in Italien oder Polen zwischengelandet sind, auch dorthin wieder abgeschoben werden können. In Einzelfällen lässt sich diese Abschiebung jedoch vermeiden.

Iranerin hat in Frankfurt gewonnen! Aufenthalt für Ausländer, die ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen!

Die Stadt Frankfurt am Main weigerte sich, einer Perserin, die ergänzend Arbeitslosengeld II nach 15 Jahren in Deutschland bezog, weiter den Aufenthalt zu erlauben. Zwar könne sie für sich selbst sorgen, für den Unterhalt ihrer beiden Kinder deutscher Staatsangehörigkeit reiche es aber nicht. Dass die Aufenthaltserlaubnis nicht zwingend abgelehnt werden müsse, entschied das BVerwG mit Urteil vom 16.08.2011, Az. 1 C 12.10. Das BVerwG entschied, dass die Erlaubnis zu Niederlassung aus familiären Gründen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) voraussetzt, dass der Lebensunterhalt nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG gesichert ist. Das bedeute, dass der Lebensunterhalt der Familie, die eine Bedarfsgemeinschaft bilde, gesichert sein muss. Das sei aber nicht zwingend, Ausnahmen seien möglich. Könne der Ausländer seinen eigenen Lebensbedarf sichern, bestehe eine Bedarfslücke allein hinsichtlich der Kinder. Das Ziel hinter § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG werde dann jedoch nicht verfehlt, weil die Niederlassungserlaubnis für diese Ausländerin (Perserin) den öffentlichen Haushalt nicht zusätzlich belastet.

Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht

Wie erhalte ich so schnell wie möglich die deutsche Staatsbürgerschaft? Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich

Der Anspruch auf Einbürgerung ist gegeben, wenn vor allem die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Einbürgerungsantrag.

 

Sie müssen zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis der EU besitzen die auf Ihren Fall bezogen mindestens 2, 4, 66 oder 8 Jahre betragen müsste. Es reicht auch aus, wenn Sie freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder freizügigkeitsberechtigter Schweizer sind.

 

Sie müssen zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis der EU besitzen, die auf Ihren Fall bezogen mindestens 2, 4, 6 oder 8 Jahre betragen müsste. Es reicht auch aus, wenn Sie freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder freizügigkeitsberechtigter Schweizer sind.

 

Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder staatliche Lebensunterhaltshilfe bestreiten.

 

Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.

 

Sie haben sich keiner größeren Straftaten schuldig gemacht.

 

Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

 

Sie müssen Ihre alte Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben. Mehrstaatigkeit / doppelte Staatsbürgerschaft kann jedoch zum Beispiel akzeptiert werden, wenn Sie erhebliche wirtschaftliche oder vermögensrechtliche Nachteile durch die Aufgabe Ihrer anderen Staatsangehörigkeit hätten. Bei Flüchtlingen, Asylberechtigten und Staatenlosen sind weitere besondere Ausnahmen möglich, die zu doppelter Staatsbürgerschaft führen können.

 

Als Ehegatte haben Sie – alternativ – aber auch in der Regel einen Anspruch auf Einbürgerung. Dazu müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Ein Einbürgerungsverfahren kann sehr lange dauern, wenn Sie nicht den richtigen Antrag und Unterlagen rechtzeitig vorbereitet haben. Dies setzt vielfach Feingefühl und Erfahrung im Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsrecht, Einwanderungsrecht, Ausländerrecht, Asylrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Menschenrecht und Völkerrecht voraus.

Ist gemäß dem deutsch-persischen Niederlassungsabkommen ein persischer Flüchtling oder eine iranische Ehefrau verpflichtet, für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eine Genehmigung der iranischen Regierung vorzulegen?

Grundsätzlich dürfen die beiden Staaten, solange der völkerrechtliche Vertrag zwischen Persien und Deutschland noch gültig ist, keinen Staatsbürger gegen den völkerrechtlichen Vertrag einbürgern. Dies hat jedoch lediglich eine rechtshistorische Bedeutung und wegen diversen politischen, wirtschaftlichen, persönlichen und tatsächlichen Gründen haben die beiden Staaten Ausnahmeregelungen entwickelt. Davon sind auch die oben genannten Personengruppen betroffen, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Doppelstaatsbürgerschaft erfüllt sind.

Kann die deutsche Staatsbürgerschaft wieder zurückgenommen werden?

Grundsätzlich darf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht zurückgenommen werden, solange nicht der Erwerb durch Täuschung oder sonstige politische oder wirtschaftliche Gründe die Rücknahme rechtfertigen, insbesondere wenn jemand vorsätzlich den Staat über seine wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse getäuscht hat.

Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt und weiterhin in Deutschland bleiben möchte, aber nicht deutscher Staatsbürger ist, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Für eine erfolgreiche Antragstellung sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zudem sollte gut überlegt werden, welche Vor- und Nachteile eine Einbürgerung mit sich bringt.

Welche Vorteile bietet mir eine Einbürgerung?

Für den Fall, dass Sie eingebürgert werden, sind Sie fortan Deutscher Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten. Damit können Sie z. B. fortan frei entscheiden, wo Sie sich niederlassen und wo und was Sie arbeiten wollen. Auch Reisen innerhalb von Europa und in viele andere Länder der Welt sind dann ohne ein Visum möglich. Zudem sind Sie damit berechtigt, an Bundes- und Landtagswahlen teilzunehmen.

Welche Bedingungen müssen bei einem solchen Wechsel erfüllt sein?

Der Wechsel des beigeordneten Anwalts ist nur in engen Grenzen möglich. Zum einen muss ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegen, § 48 II BRAO (s.o.). Bei der Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss jedoch auch das Interesse der anderen Partei bedacht werden. Das hat zur Folge, dass mit dem Fortschritt eines Verfahrens die Ansprüche an den wichtigen Wechselgrund steigen. Zum anderen dürfen in der Regel der Staatskasse durch den Wechsel keine höheren oder gar doppelten Gebühren entstehen.

Welche Nachteile hat sie für mich?

In der Regel führt die Annahme der Deutschen Staatsbürgerschaft zum Verlust der alten Staatsbürgerschaft. Das heißt, dass Sie in Zukunft unter Umständen ein Visum benötigen, um Ihren alten Heimatstaat besuchen zu können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für eine Einbürgerung müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Zum einen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik haben. Als weitere Voraussetzung müssen Sie die letzten Jahre Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben.
2. Des Weiteren müssen Sie auf den eigenen Beinen stehen. Das heißt, dass Sie im Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bestreiten müssen.
3. Auch ausreichende Deutschkenntnisse müssen bei einer Einbürgerung nachgewiesen werden. Ebenso muss auch ein sogenannter Einbürgerungstest nachgewiesen werden. 4. Weiterhin dürfen Sie auch nicht wegen einer Straftat verurteilt sein und müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen.
5. Ferner ist es, wie oben bereits angesprochen, nötig, dass Sie Ihre alte Staatsbürgerschaft aufgeben oder bereits vorher verloren haben (Siehe: Welche Nachteile hat eine Einbürgerung für mich).

In Einzelfällen kann von den Voraussetzungen abgewichen werden. Hierfür ist es sinnvoll einen Anwalt zu kontaktieren, da diese Einzelfälle meist andere besondere Voraussetzungen erfüllen müssen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Die Staatsbürgerschaft wird nicht einfach so verliehen. Vielmehr muss ein schriftlicher Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Ab dem 16. Geburtstag kann ein solcher Antrag selbst gestellt werden. Antragsformulare erhält man in der Regel bei den zuständigen Behörden. Vor der Antragstellung empfiehlt es sich zudem ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Behörde zu führen, um Zeit und unnötige Rückfragen zu vermeiden.

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