
Erbrecht-Ratgeber
Unter welchen Bedingungen wird eine Person zum Nacherben?
Ein Nacherbe wird kraft einer Verfügung zum Erbe nach einem anderen, dem sogenannten Vorerben, zum Erben berufen (§§ 2100 ff. BGB). Dabei erhält der Nacherbe die Erbschaft erst bei Eintreten des Ereignisses, an welches die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), beispielsweise die Wiederverheiratung oder der Tod des Vorerben. Bis dahin hat er das vererbliche, übertragbare Anwartschaftsrecht, sofern durch den Erblasser nichts anderes verfügt wurde. Der Vorerbe ist durch das Verfügungsrecht über bestimmte Nachlassgegenstände beschränkt in seinem Umgang mit dem Nachlass. Nach 30 Jahren seit dem Erbfall verfällt das Recht des Nacherben am Nachlass, der Vorerbe erwirbt das uneingeschränkte Erbrecht und wird zum "Vollerben".
Wie können erbrechtliche Auseinandersetzungen schnell und günstig juristisch gelöst werden?
Eine Erbengemeinschaft kann in der Regel grundsätzlich auf drei Arten auseinandergesetzt werden:
Durch eine Erbanteilsübertragung nach § 2033 BGB, durch eine schuldrechtliche Erbauseinandersetzung nach § 2042 BGB und durch das einvernehmliche Ausscheiden eines Erben aus der Erbengemeinschaft (sogenannte Abschichtung).
Wenn in einem Erbfall mehrere Erben vorhanden sind, so bilden sie zunächst eine sogenannte Erbengemeinschaft. Dies ist der Fall, wenn z.B. einzelne Nachlassgegenstände bestimmten Miterben zukommen sollen. Daher muss eine Vereinbarung zwischen allen Erben getroffen werden, auf welche Weise der Nachlass zu verteilen ist, was häufig Anlass zu Streit bietet. Wenn hierbei Probleme auftreten, kann dies zügig und günstig im Rahmen einer Mediation geklärt werden. Sollte es keine Einigung geben, so kann ein Miterbe einen Plan zur Teilung des Nachlasses vorschlagen. Falls die Erben sich nicht einigen können, besteht die Möglichkeit, dies gerichtlich klären zu lassen. Die erbrechtlichen Auseinandersetzungen können in der Regel nach 30 Jhren nicht mehr verfolgt werden, wenn der Erblasser testamentarisch verfügt hat, bestimmte Erben auszuschließen.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft setzt sich aus mehreren Personen (Erben) zusammen, welche gemeinschaftlich (d.h. Gesamthandsgemeinschaft) in Rechte und Pflichten (d.h. Nachlass) eines Verstorbenen (d.h. Erblasser) eintreten (§ 2032 BGB).
Die eine Erbengemeinschaft bildenden Erben werden als Miterben (Gegensatz: Alleinerbe) bezeichnet (§§ 2032 bis 2063 BGB).
Was versteht man unter einer Gesamthandsgemeinschaft?
Die Miterben bei einer Gesamthandsgemeinschaft werden nicht Eigentümer der einzelnen Nachlassgegenstände, sondern des gesamten Nachlasses. Jeder Miterbe verfügt daher über seinen Anteil am gesamten Nachlass (den sog. Erbteil oder Erbanteil), nicht aber über einen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen.
Warum ist eine Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig?
Eine BGB-Gesellschaft wird rechtsgeschäftlich begründet und ist auf lange Dauer angelegt, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Eine Erbengemeinschaft ist im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft nicht rechtsfähig, weil die Erbengemeinschaft kraft Gesetzes entsteht und nicht dauerhaft angelegt ist, nur zu dem Zweck, das Erbe unter den Erben zu verteilen (Auseinandersetzung). Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich die Mitglieder einer Erbengemeinschaft zu einer BGB-Außengesellschaft zusammenschließen.
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist in der Regel ein Nachweis für die Berechtigung zum Erbe berechtigt, welcher keine uneingeschränkte Gültigkeit besitzt, sondern nur den Sachstand zum Zeitpunkt des Erbfalles widergibt. Einen Erbschein muss in der Regel nur dann vorgelegt werden, wenn kein Testament und auch kein Erbvertrag vorhanden sind. Der Erbschein kann beim zuständigen Nachlassgericht, das des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen (§§ 343 und 344 Fam.FG), beantragt werden.
Im Erbschein ist vermerkt, welche Person was geerbt hat oder worauf sich ihr Erbe beläuft.
Den Erbscheinsantrag können in der Regel folgende Personen stellen,
- Der Erbe
- Der Vorerbe
- Der Nacherbe
- Erbschaftskäufer oder Erbteilerwerber
- Bestellte Testamentsvollstrecker
- Bestellte Nachlassverwalter
- Gesetzliche Vertreter von Erben (z.B. Minderjährige oder Behinderte)
- Nachlassgläubiger
- Erbengläubiger (siehe Erbenhaftung)
- Nachlassinsolvenzverwalter
- Auseinandersetzungspfleger
- Abwesenheitspfleger
die ihre Berechtigung nachweisen müssen.
Was wird in einem Testament festgelegt?
Im Erbrecht umschließt das Testament sämtliche Rechtsnormen, wodurch Vermögensrechte und Vermögenspflichten aus dem Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person übergehen. Neben dem Erbvertrag ist das Testament die zweite Form einer letztwilligen Verfügung. Das Testament regelt die Verteilung des Vermögens des Erblassers gemäß dessen Willenserklärung, die in der Regel bei einem Notar hinterlegt werden kann, oder auch in Form eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments erfolgen kann.
In seinem Testament kann der Erblasser Bestimmungen hinsichtlich Erbeinsetzung, Enterbung, Pflichtteilsentziehung, Beschränkung des Pflichtteils, Aussetzung eines Vermächtnisses, Auflagen, Teilungsanordnungen, Anordnungen der Testamentsvollstreckung gemäß den Rechtsnormen festlegen.
Eine Sonderform ist das gemeinschaftliche Testament von Eheleuten, die sich gegenseitig begünstigen, vgl. Berliner Testament. Ein Testament kann nur erstellen, wer testierfähig ist, was ab dem 16. Lebensjahr der Fall ist. Ein Testament, abgefasst vor der Erreichung der Volljährigkeit, muss notariell beurkundet werden.
Was wird unter dem Voraus verstanden?
Dem überlebenden Ehegatten steht neben seinem gesetzlichen Erbteil der sog. „Voraus“ zu, welcher die Haushaltsgegenstände und die Hochzeitsgeschenke umfasst. Neben den Erben der zweiten Ordnung (Eltern bzw. Geschwister des Erblassers) und neben den Großeltern hat der überlebende Ehegatte ein Recht darauf, kann jedoch neben den Erben der 1. Ordnung (z.B. Kinder) diese Gegenstände nur dann für sich allein verlangen, soweit er sie zur Führung eines angemessenes Haushalts benötigt.
Ist der Widerruf eines Testaments möglich?
Der Erblasser kann ein Testament oder enthaltene Verfügungen jederzeit widerrufen, wobei der Widerruf durch ein Testament (Widerrufstestament) oder durch Vernichtung des alten Testamentes erfolgt, oder wenn der Erblasser das ursprüngliche Testament ändert. Der Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ist in der Regel nur durch eine Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten möglich, welche notariell beurkundet sein muss und dem anderen Ehegatten vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden muss.
Wofür ist das Nachlassgericht zuständig?
Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen, in Baden-Württemberg ist es das Notariat. Es ist u.a. dafür zuständig, den Erbschein auszustellen, Testamente und Erbverträge zu eröffnen und zu verwahren, Erbausschlagungserklärungen entgegenzunehmen, den Nachlasspfleger zu bestellen sowie den Testamentvollstrecker zu ernennen und zu entlassen.
Was bedeutet Ausschlagung der Erbschaft?
Es ist gesetzlich möglich, die Annahme einer Erbschaft abzulehnen, indem innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls das Erbe ausgeschlagen wird. Wird die Frist nicht eingehalten, so gilt das Erbe grundsätzlich als angenommen, was aber bei Versäumnis in der Regel noch einmal angefochten werden kann. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht schriftlich niedergelegt werden und hat zur Folge, dass das Erbe als nicht angenommen gilt und dem nächsten Erbberechtigten zufällt. Die Umstände einer Ausschlagung des Erbes sind in mehreren Gesetzen geregelt (BGB § 1484, BGB § 1643, § 1822, § 1942, § 1943).
Wie kann ein Minderjähriger seine erbrechtlichen Ansprüche geltend machen?
In der Regel übernehmen die Eltern die Vormundschaft des eigentlichen Erben bis zur Volljährigkeit. Andernfalls müssen bei minderjährigen Erbberechtigten die gesetzlichen Vertreter eine Berechtigung erhalten, das Erbe in Vertretung des Minderjährigen zu verwalten. Oft wird durch das Gericht für minderjährige Erben bei großen Vermögen ein amtlicher Vormund eingesetzt, wodurch sein Erbe bis zur Volljährigkeit auch vor der Verwendung durch die Verwandtschaft geschützt sein kann.
Was bedeutet Vormundschaftsrecht im Erbrecht?
Neben den finanziellen Regelungen muss nach dem Tod der Eltern auch die Betreuung minderjähriger Kinder geklärt werden, d.h., wer nach deren Tod die Vormundschaft übernehmen soll. Falls im Testament für diesen Fall kein Vormund bestimmt wurde und außerdem kein anderer Sorgeberechtigter vorhanden ist, so bestimmt das Vormundschaftsgericht von Amts wegen einen Vormund für minderjährige Kinder. Dabei schaltet das Gericht das zuständige Jugendamt ein und wählt einen geeigneten Vormund aus, wobei in der Regel zunächst Verwandte in Betracht gezogen werden.
Wie wird das Erbe angenommen?
In der Regel kann das Erbe durch eine Erklärung z.B. gegenüber dem Nachlassgericht angetreten werden, oder durch die Vornahme eines Erbengeschäftes (Erbschaftsannahme). Wenn der Erbe sechs Wochen nach Kenntnis vom Tod des Erblassers und vom Berufungsgrund (Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge) verstreichen lässt, gilt die Erbschaft in der Regel als angenommen.
Unter welchen Bedingungen kann der Pflichtteil des Erbberechtigten gekürzt werden?
Ein Erb-Pflichtteilsberechtigter muss seinen Pflichtteil auf das Erbe anrechnen lassen, sofern dieser ihm vom Erblasser zu Lebzeiten mit dieser Bestimmung übergeben wurde. Ein besonderer Fall von Kürzung des vollständigen Pflichtteils kann bei Erbunwürdigkeit vorliegen, wenn z. B. der Erbe
den Erblasser vorsätzlich oder widerrechtlich gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,
- den Erblasser widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tod unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben;
- den Erblasser durch arglistige Täuschung oder Drohung gezwungen hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,
- sich in Ansehung einer Verfügung von Todes wegen einer strafbaren Urkundenfälschung oder einer sogenannten Urkundenunterdrückung schuldig gemacht hat.
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Unter welchen Bedingungen im Erbrecht entsteht Pflichtteilsanspruch?
Den Pflichtteilsanspruch hat in der Regel das Kind nach dem Tod eines Elternteiles. Den Eltern des Verstorbenen stehen Pflichtteile nach dem Tod ihres Kindes in der Regel nur dann zu, wenn der Verstorbene selbst kinderlos war. Auch der Ehegatte des Verstorbenen ist pflichtteilsberechtigt. Es kann jedoch auf den Pflichtteil verzichtet werden, wofür eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Die Frist, den Pflichtteil geltend zu machen, sind drei Jahre ab Kenntnis vom Erbfall und vom Testament, in welchem der Pflichtteilsberechtigte enterbt wird.
Durch Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers kurz vor seinem Tod kann er den Pflichtteil nicht umgehen, denn aus Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod resultiert ein Pflichtteilsergänzungsanspruch. Bei Ehegatten werden Schenkungen in der Regel ohne zeitliche Beschränkung hinsichtlich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs berücksichtigt.
Was versteht man unter Pflichtteilsergänzungsanspruch im Erbrecht?
Durch den Pflichtteil sind enge Angehörige des Erblassers davor geschützt, vollständig enterbt zu werden. Es kommt vor, dass Erblasser einem Pflichtteilsberechtigen um seinen Pflichtteil bringen oder diesen verringern möchten, weshalb er Schenkungen zu seinen Lebzeiten vornimmt. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch soll Pflichtteilsberechtigte in diesem Fall schützen und stellt einen Ausgleich für den verringerten Nachlass dar.
Wie wird im Erbrecht die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bestimmt?
Wenn ein Erblasser zu Lebzeiten größere Geldsummen oder Wertgegenstände verschenkt und wenn diese Schenkung zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, so wird der Wert der Schenkung zu dem Nettonachlass (Nachlass abzüglich der Verbindlichkeiten) hinzugerechnet, bevor die Höhe des Pflichtteils bestimmt wird. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist die Erhöhung des Pflichtteils um die betreffende Summe. Seit Januar 2010 richtet sich die Höhe des angerechneten Betrages danach, wie lange die Schenkung zurückliegt.
Werden im Erbrecht Schenkungen an den Pflichtteilsberechtigten angerechnet?
Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte können bei der Verteilung des Nachlasses berücksichtigt werden. Dies ist der umgekehrte Fall zum Pflichtteilsergänzungsanspruch - eine Schenkung mit Anrechnungsbestimmung, d.h. dass eine anrechnungspflichtige Schenkung, die zu Lebzeiten des Erblassers an einen Pflichtteilsberechtigen gemacht wurde, von seinem Pflichtteil abgezogen wird.
Was ist das Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten, die sich gegenseitig zum jeweiligen Alleinerben einsetzen und einen Dritten als Nacherben bestimmen. Stirbt einer der beiden Ehegatten, so fällt der beiderseitige Nachlass dem überlebenden Ehegatten zu, und nach dessen Tod geht der Nachlass an einen Dritten (Nacherben bzw. Schlusserben) über, häufig an die Kinder der Verstorbenen. Hierbei können die Erbmassen der Ehegatten getrennt oder auch als gemeinsame Vermögensmasse behandelt werden (überlebender Ehegatte als Vollerbe). Auch beim Berliner Testament bleibt das Pflichtteilsrecht der Kinder bestehen.
Was bedeutet der Dreißigste im Erbrecht?
Der Dreißigste bedeutet, dass der Erbe verpflichtet ist, bestimmten Familienangehörigen des Erblassers während der ersten 30 Tage nach Eintritt des Erbfalls Unterhalt zu gewähren. Dies gilt nur für Personen, die beim Tod des Erblassers dessen Hausstand angehört und von ihm Unterhalt bezogen haben.
Was ist der Nießbrauch im Erbrecht?
Der Nießbrauch meint das unveräußerliche und unvererbliche Recht darauf, den Nutzen aus einer Sache oder eines Rechts zu ziehen. Hierbei werden dem Nießbraucher in der Regel nicht nur einzelne Nutzungsrechte gewährt, sondern das Recht zur umfassenden Nutzung des Gegenstandes inklusive des Erwerbs, also der Nutznießung der „Früchte“, der Erzeugnisse, die daraus erwirtschaftet oder erworben werden können.
Was versteht man unter Anwachsung im Erbrecht?
Im Erbrecht bedeutet Anwachsung die Erhöhung eines feststehenden Erbteils dadurch, dass ein Miterbe wegfällt. Durch z. B. Tod, Ausschlagung oder Erbverzicht kann ein Erbe wegfallen, wodurch sein Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile zukommt.
Wann ist eine Kapitallebensversicherung sinnvoll?
Lebensversicherungen sollen in der Regel vor allem die nahen Angehörigen absichern, wobei bei der Kapitallebensversicherung zusätzlich die eigene Altersversorgung berücksichtigt wird. Im Erbfall können durch die Lebensversicherung Liquiditätsengpässe vermieden werden. Auch aus erbschaftssteuerlichen Gründen kann der Abschluss einer Lebensversicherung vorteilhaft sein, denn die Lebensversicherung ist gemäß §§ 328, 330 BGB ein Vertrag zu Gunsten Dritter bei Todesfall, mit der Konsequenz, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen – die Lebensversicherungssumme – in der Regel nicht in den Nachlass fallen. Daher hat der Begünstigte unabhängig von jeder letztwilligen Verfügung einen direkter Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer.
Besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Bestattungspflicht?
In der Bundesrepublik Deutschland wie auch vielen anderen Staaten existiert eine allgemeine Bestattungspflicht, der zufolge eine Leiche in der Regel ordnungsgemäß bestattet werden muss, wofür die Angehörigen zu sorgen haben und auch die Kosten zu tragen haben. Diese gesetzliche Bestattungspflicht ist unabhängig von einer etwaigen Erbschaft, es handelt sich hierbei um eine Totenfürsorgepflicht.
Was ist ein Erbvertrag?
Durch den Erbvertrag besteht neben dem Testament eine weitere Möglichkeit, über die Verteilung des Erbes nach dem eigenen Ableben zu bestimmen und dadurch die gesetzliche Erbfolge zu umgehen. Allerdings legt sich der Erblasser – anders als beim Testament - bei dem Erbvertrag bereits zu Lebzeiten unwiderruflich fest, denn er kann diesen Erbvertrag ohne Zustimmung seines Vertragspartners in der Regel nicht mehr auflösen oder ändern. (Gesetzliche Regelungen zum Erbvertrag: BGB, §§ 2274 bis
2302.)
Wie wird ein gültiger Erbvertrag abgeschossen?
Der Erbvertrag kann nur zwischen zwei oder mehreren uneingeschränkt geschäftsfähigen Vertragspartnern abgeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist u.a. die Volljährigkeit der Vertragspartner, wobei es nur bei Ehepartnern oder Verlobten Ausnahmen in Bezug auf die Volljährigkeit gibt. Der Erbvertrag muss in der Regel bei einem Notar abgeschlossen werden, wobei die Vertragspartner und der Notar allesamt anwesend sein müssen. Dabei ist die persönliche Anwesenheit des Erblassers zwingend, wogegen sich der Vertragspartner vertreten lassen könnte.
Was ist ein Einseitiger, was ist ein Zweiseitiger Erbvertrag?
Bei einem einseitigen Erbvertrag verpflichtet sich der Erblasser gegenüber seinem Vertragspartner. Dieser aber nimmt den Vertrag lediglich an. Der zweiseitige Erbvertrag bindet beide Vertragspartner gegenseitig aneinander, und Änderungen sind nur unter beiderseitigem Einvernehmen möglich.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Ein Erbvertrag wird in der Regel dann abgeschlossen, wenn ein Erblasser sich zu Lebzeiten dazu verpflichten möchte, dem Vertragspartner sein Erbe oder einen Teil des Erbes zukommen zu lassen. Damit verzichtet der Erblasser freiwillig auf die Möglichkeit, seine Meinung ohne Übereinstimmung des zukünftigen Erben zu ändern, denn die Verpflichtung ist unwiderruflich, was in bestimmten Situationen erwünscht sein kann, wie z.B bei Lebenspartnern, die nicht in einer gesetzlich eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Diese haben gemäß der gesetzlichen Erbfolge keinen Anspruch auf einen Erbteil, so dass ein Erbvertrag zugunsten des nichtehelichen Partners das ausgleicht. Es geschieht häufig, dass die Partner einen Erbvertrag abschließen, der im Todesfall den jeweils anderen zum Erben erklärt (vgl. Berliner Testament bei Eheleuten).
Welche Personen gelten als Abkömmlinge im Erbrecht?
Als Abkömmlinge werden die Nachkommen, also die Kinder, Enkel, Urenkel usw. bezeichnet. Direkte Abkömmlinge haben ein gesetzliches Erbrecht und im Falle der Enterbung ein Recht auf den Pflichtteil, jedoch nur, wenn dem betreffenden Abkömmling (z.B. Enkel des Erblassers) nicht ein mit dem Erblasser näher verwandter Abkömmling (z.B. Sohn des Erblassers) vorgeht. So schließt der Sohn des Erblassers den Enkel vom Erb- und Pflichtteilsrecht aus, für den Fall, dass der Sohn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch am Leben ist. Wenn der Sohn verstorben ist, tritt der Enkel des Erblassers an die Stelle des Sohnes und ist dann erb- und/oder pflichtteilsberechtigt. Im Erbschaftssteuerrecht sind die Freibeträge der Abkömmlinge festgelegt.
Was ist eine Auflage im Erbrecht?
Im Erbrecht (§1940 BGB) bedeutet eine Auflage, dass der Erblasser die Möglichkeit hat, mittels eines Testaments oder Erbvertrags in seiner letztwilligen Verfügung Anordnungen zu treffen, denenzufolge die Erben oder die durch ein Vermächtnis Begünstigten mit einem bestimmten Tun oder Lassen belastet (beschwert) werden. Andernfalls können ihnen auch Vermögensgegenstände aus der Erbmasse vorenthalten werden. Die Durchsetzung derartiger Auflagen kann der Erbe selbst verlangen, aber auch Miterben oder Personen können in der Regel auf die Durchsetzung bestehen, welche ohne die Beachtung der Auflagen einen Vorteil gehabt hätten, weil sie ansonsten beispielsweise erbberechtigt geworden wären.
Was ist ein Behindertentestament?
Es handelt sich hierbei um ein Testament von den Eltern eines in der Regel geistig behinderten Kindes, um diesen die Nutzung einer Vorerbschaft in Form von Schonvermögen durch einen Testamentsvollstrecker zukommen lassen. Das Ziel eines solchen Testaments ist, dass dadurch der Zugriff des Sozialamts auf das Erbe des behinderten Kindes verhindert werden soll, dergestalt, dass die Heimkosten des behinderten Kindes weiterhin von der Sozialhilfe finanziert werden sollen, während das Kind die Vorerbschaft zusätzlich nutzen kann. Das behinderte Kind ist lediglich ein Vorerbe, d.h. dass die Erbschaft nach dem Tod des behinderten Kindes ein zweites Mal vererbt wird, in der Regel an die gesunden Geschwister.
Unter welchen Umständen kann ein Drei-Zeugen-Testament /Nottestament abgefasst werden?
Unter bestimmten Umständen kann in Anwesenheit von drei Zeugen ein Nottestament errichtet werden, falls die Errichtung eines Testaments vor dem Notar nicht möglich ist, sei es bei naher Todesgefahr, (§ 2250 Abs. 2 BGB), oder wenn beispielsweise ein Ort als Folge außerordentlicher Umstände wie Hochwasser oder Verschüttung abgeschnitten ist und dadurch die Errichtung des Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist (§ 2250 Abs. 1 BGB). Dieses außerordentliche Testament ist in der Regel jedoch nur vorläufig und wird drei Monate nach seiner Errichtung unwirksam, falls der Erblasser noch lebt (§ 2251 BGB).
Was ist eine Kettenschenkung?
Mittels einer Kettenschenkung kann der Schenker über den Umweg eines Erstbeschenkten einen Dritten bedenken, wobei es sich um eine direkte Schenkung an den Endbedachten handelt und der Erstbeschenkte steuerlich lediglich eine Durchgangsperson darstellt.
Was wird unter Nachlassverbindlichkeiten verstanden?
Für den Fall, dass der Erblasser Schulden hinterlassen hat (Erblasserschulden) und Erbfallschulden vorliegen, welche durch den Sterbefall entstanden sind, z.B. Pflichtteilsrechte, Auflagen, Vermächtnisse oder Bestattungskosten, ist es möglich, dass die Schulden höher als der positive Nachlass sind. Damit ist der Nachlass überschuldet und der Erbe sollte in der Regel die Erbschaft ausschlagen oder eine Haftungsbeschränkung herbeiführen.
Wie kann eine Teilungsanordnung verfügt werden?
Nach § 2048 BGB kann der Erblasser eine Teilungsanordnung im Testament verfügen, wenn mehrere Personen erben, wodurch er die Verteilung des Nachlasses unter den Miterben festlegt, jedoch die gesetzlich festgelegten Erbquoten in der Regel nicht beeinflusst werden, also keine Bevorzugung eines der Miterben möglich ist. Die Erben haben die Möglichkeit, sich einvernehmlich über die Teilungsanordnung hinwegzusetzen.
Durch ein Vorausvermächtnis kann der Erblasser einzelne Nachlassgegenstände (z.B. ein Haus oder ein Auto) einem der Miterben zusprechen. Bei der Teilungsanordnung soll der betreffende Miterbe nicht wertmäßig bevorzugt werden, beim Vorausvermächtnis dagegen erhält er den ihm zugedachten Gegenstand im Voraus, also vor der Teilung des Restnachlasses.
Was geschieht bei der Testamentseröffnung?
Die Testamentseröffnung geschieht in der Regel am zuständigen Nachlassgericht. Hierbei wird der letzte Wille des verstorbenen Erblassers offiziell kundgetan. Dabei wird der Inhalt des Testaments vor allen Beteiligten verlesen und somit kundgegeben. Dieser Vorgang des Zukenntnisbringens ist die Testamentseröffnung und findet in der Regel als nicht öffentliche Sitzung statt. Durchgeführt wird sie durch einen durch das Nachlassgericht bestimmten Rechtspfleger, der den letzten Wille des Verstorbenen verliest, das Testament auf Wunsch zur Einsichtnahme vorlegt und die anwesenden Erben durch das Eröffnungsprotokoll legimitiert.
Was versteht man unter einer Testamentsvollstreckung?
Bereits im Testament oder Erbvertrag kann ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, welche unterschiedlichen Aufgaben zugewiesen werden können, je nach Anordnung im Testament. Das Amt des Testamentsvollstreckers wird in der Regel freiwillig ausgeübt, es können Vertrauenspersonen, Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe hierfür eingesetzt werden, auch Banken und Sparkassen. Der Aufgabenbereich eines Testamentsvollstreckers kann beschränkt werden und wird meistens zeitlich befristet.
Was wird unter Testierfähigkeit verstanden?
Testierfähig ist jeder Erwachsene, d.h. er kann ein privatschriftliches Testament ohne Notar abfassen. Die Vorausstzung dafür ist aber, dass er keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen hat, wodurch er nicht in der Lage ist, die Bedeutung seiner Willenserklärungen zu erkennen und dementsprechend zu handeln. Die Testierfähigkeit beginnt mit der Vollendung des 16. Lebensjahres, wobei Minderjährige zur Testamentserrichtung einen Notar hinzuziehen müssen.
Was geschieht bei einer Umdeutung?
Wenn ein nichtiges Rechtsgeschäft derart ausgelegt wird, dass hieraus ein juristisch gültiges Rechtsgeschäft hervorgeht, spricht man von Undeutung. Dabei wird in der Regel stets angenommen, dass die Beteiligten in Unwissenheit von der Nichtigkeit des geschlossenen Rechtsgeschäfts gehandelt haben. Um das Geschäft doch noch rechtskräftig werden zu lassen, findet eine Umdeutung statt, wodurch das nichtige Rechtsgeschäft in ein gültiges Rechtsgeschäft umgewandelt wird.
Was ist juristisch gesehen eine Stiftung?
Juristisch betrachtet ist eine Stiftung eine Einrichtung zur Verwirklichung eines durch den Stifter festgelegten Zweckes, mit Hilfe seines Vermögens. Dies ist als eigene Rechtsperson möglich (rechtsfähige Stiftung oder Stiftung bürgerlichen Rechts), oder auch in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung). Anders als eine Körperschaft, welche Mitglieder hat, und eine Anstalt, welche Benutzer hat, gibt es bei rechtsfähigen Stiftungen lediglich Begünstigte, sogenannte Destinatäre. Es können Stiftungen zu jedem legalen Zweck errichtet werden, sofern das Gemeinwohl nicht gefährdet wird.
Familienrecht-Ratgeber
Wie kann ich Scheidungskosten einsparen und das Scheidungsverfahren verschnellern?
Zum Scheidungstermin müssen theoretisch beide Parteien persönlich erscheinen. Aber vieles kann man vor dem Termin erledigen, so dass in der Verhandlung nicht mehr streitig verhandelt werden müsste. Hierüber wird dann ein notarieller Vertrag aufgesetzt, und vor Gericht wird letztendlich nur noch die eigentliche Scheidung geregelt. Dieser Weg ist kostengünstig und in der Regel auch deutlich schneller.
Tatsächlich wäre kostengünstiger, wenn Sie sich einverständlich scheiden lassen. Dann benötigen Sie nur einen Rechtsanwalt, d.h., ein Partner ist anwaltlich vertreten, und der andere Partner nicht. Dies bedeutet eine deutliche Reduzierung der Scheidungskosten, die je nach Einkommen bei mehreren Tausend Euro liegen kann.
Die Scheidungskosten kann man auch dadurch reduzieren, indem Sie uns online oder telefonisch beauftragen. Dies können Sie auch tun, wenn unser Kanzleisitz nicht in Ihrer Nähe ist, da wir bei einer Scheidung deutschlandweit arbeiten. In diesem Fall übernehmen wir für Sie alle Scheidungsverbundsachen, also z.B. Unterhaltsfragen (Kindes- und Ehegattenunterhalt), Sorge- und Umgangsrechtsfragen, Versorgungsausgleich, Morgengabe, Brautgabeverfahren etc.
Welche Möglichkeiten bietet eine einverständliche Scheidung?
Die so genannte einverständliche Scheidung mit nur einem Anwalt bedeutet nicht die Vertretung beider Eheleute durch einen Anwalt, sondern dass nur ein Ehegatte mit seinem Anwalt vor Gericht auftritt. Dies ist immer noch billiger als zwei Anwälte beauftragen zu müssen.
Wann kann ich gerichtlich meinen Trennungsunterhaltsanspruch geltend machen?
Vorraussetzung für die Geltendmachung eines Trennungsunterhaltsanspruch ist gem. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB ein Getrenntleben der Ehegatten.
Gemäß der Legaldefinition des § 1567 BGB liegt Getrenntleben vor, wenn zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Ein Antrag auf Wohnungszuweisung und auf Zahlung von Unterhalt vermag zwar den Trennungwillen zum Ausdruck zu bringen, belegt allerding nicht, dass objektiv keine häusliche gemeinschaft mehr besteht. Leben die Ehegatten noch in einer Wohnung, ist es gemäß § 1567 Abs. 1 S. 2 BGB erforderlich, dass die eheliche Gemeinschaft aufgegeben ist. Die Eheleute müssen ein Höchstmaß an Trennung in allen Lebenbereichen praktizieren (Thüringer Oberlandesgericht, OLGR Jena 2001, 343). Dies beinhaltet nicht nur, dass sie ihre Wohn- und Schlafbereiche derart aufgeteilt haben, dass verbleibende Gemeinsamkeiten als gelegentliches Zusammentreffen aufgrund bloßen räumlichen Nebeneinanders zu beurteilen sind, sondern auch, dass keine Partei für die andere noch Versorgungsleistungen erbringt.
Was können Sie anhand der Entscheidung des Frankfurter Familiengerichts am 21. März 2007 über den Einfluss von Islam & Koran auf das deutsche Familienrecht mitteilen?
Nach der Presseveröffentlichung vom 21.03.2007 von dem Pressesprecher des Amtsgerichts Frankfurt zu einem beim Amtsgericht Frankfurt am Main (Familiengericht) laufenden Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Ehescheidung ist folgendes kurz zu zitieren:
„In dem bei dem Familiengericht Frankfurt anhängigen Verfahren begehrt die Antragstellerin Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Ehescheidung. Die Antragstellerin, deutsche Staatsangehörige marokkanischer Herkunft, hat im Jahre 2001 in Marokko den Antragsgegner, einen marokkanischen Staatsangehörigen, „gemäß den Vorschriften des Korans“ geheiratet. Die Eheleute leben seit Mitte Mai 2006 voneinander getrennt. In einem Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz hat das Familiengericht im Juni 2006 die Ehewohnung der Antragstellerin zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Es hat ferner dem Ehemann untersagt, die Wohnung der Antragstellerin zu betreten und sich der Wohnung bis auf eine Entfernung von 50 m zu nähern. Diese zunächst bis zum 20.12.2006 befristete Anordnung hat das Gericht mit Beschluss vom 12.01.2007 bis zum 20.06.2007 verlängert.
Die Antragstellerin beantragt die sofortige Scheidung der Ehe. Sie hält es für unzumutbar, weiter mit dem Antragsgegner verheiratet zu sein, weil sie während ihres Zusammenlebens von ihm schwer misshandelt und auch noch nach der Trennung von ihm bedroht worden sei.
Für das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Ehescheidung kommt es darauf an, ob die Voraussetzungen für eine Ehescheidung gegeben sind. Die Voraussetzungen, unter denen eine Ehe geschieden werden kann, richten sich nach § 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Ein Scheitern der Ehe wird nach dem Gesetz vermutet, wenn die Eheleute ein Jahr lang getrennt gelebt haben.
Für den Fall, dass die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt leben, kann die Ehe nur geschieden werden, „wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellt“. An die unzumutbare Härte, die eine Ehescheidung schon vor Ablauf eines Trennungsjahres ermöglicht, sind dabei nach allgemeiner Auffassung strenge Anforderungen zu stellen. Einem Antragsteller bzw. einer Antragstellerin darf nicht zuzumuten sein, mit der Scheidung, also der Aufhebung des formalen Ehebandes, bis zum Ablauf des Trennungsjahres zu warten. Es muss sich um eine Ausnahmesituation gegenüber einem bloßen Scheitern einer Ehe handeln.
Mit dem Schreiben vom 12.01.2007 hat die zuständige Richterin zu dem Prozesskostenhilfeantrag für den Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres darauf hingewiesen, dass nach ihrer Bewertung die Voraussetzungen für eine Härtefallentscheidung nicht vorliegen. Sie hat dabei darauf Bezug genommen, dass die Parteien aus dem marokkanischen Kulturkreis stammen, für den es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe. Sie hat vorgeschlagen, das Verfahren bis zum Ablauf des Trennungsjahres ruhen zu lassen, da sie andernfalls den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückweisen müsse.
Auf diesen Verfahrensvorschlag hat die Antragstellerin die Richterin mit Antrag vom 24.01.2007 wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Für die Entscheidung über diesen Antrag ist ein anderer Richter des Amtsgerichts Frankfurt am Main zuständig. In ihrer dienstlichen Erklärung zu dem Ablehnungsgesuch hat die abgelehnte Richterin ihre rechtliche Einschätzung, dass keine unzumutbare Härte im Sinne von § 1565 Abs. 2 BGB vorliege, unter Bezugnahme auf eine konkrete Koranstelle verdeutlicht. Der für die Ablehnungsentscheidung zuständige Richter hat durch nicht anfechtbare Entscheidung vom 21. März 2007 dem Ablehnungsantrag stattgegeben. Für das Ehescheidungsverfahren und die damit zusammenhängenden Folgeverfahren ist daher nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Frankfurt am Main eine andere Richterin zuständig.“
Wir leben seit zehn Jahren in Deutschland und ich möchte mich von meinem muslimischen Ehemann scheiden lassen. Habe ich das Recht auf Morgengabe wenn ich mich scheiden lasse?
Grundsätzlich hat wenn ein Vertrag zustande kommt, jeder Vertragspartner die Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen. Der Ehevertrag nach dem islamischen Recht mit dem Recht der Morgengabe für die Ehefrau verpflichtet den Ehemann zur Zahlung der Morgengabe, wenn die Voraussetzungen nach dem jeweiligen Heiratsrecht erfüllt sind und die Durchsetzung dieses Anspruchs in Deutschland nicht dem deutschen Recht und Gesetz und insbesondere nicht dem orde public widerspricht. Der Anspruch auf Morgengabe muss auf jeden Fall rechtzeitig und in richtiger Form dem Ehemann zugegangen sein. In bestimmten Ländern wie im Iran kann sogar der Ehemann diesbezüglich verhaftet werden, wenn er die Morgengabe nicht nach Verlangen der Ehefrau auszahlt.
Ich bin deutscher Staatsbürger und habe im Ausland geheiratet. Ohne Kenntnis der Bedeutung der Morgengabe wurde in der Heiratsurkunde eine enorme Geldsumme, die über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse steht, festgesetzt. Bin ich zu dieser Zahlung verpflichtet?
Die islamische Morgengabevereinbarung (Mehr, Mahr), die im Ausland vereinbart wurde und die Einkommen und Vermögensverhältnisse des deutschen Ehemannes und die persönlichen, familiären und finanziellen Verhältnisse der Braut nicht genügend berücksichtigt und zum unverhältnismäßigen Nachteil des deutschen Ehemannes vereinbart ist, kann nichtig und sittenwidrig sein, wenn die weiteren rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Eine Diskriminierung eines deutschen Ehemannes aufgrund seines Geschlechts und der Anwendung eines Teiles des islamischen Rechts zu Ungunsten des Mannes und gleichzeitig die Nichtanwendung des islamischen Rechts bezüglich der Pflichten der islamischen Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann, kann verfassungswidrig sein. Insbesondere ist auch darauf hinzuweisen, dass die Anwendung Art. 1106 iranisches ZGB mit Rücksicht auf Art. 3 II GG gegen den deutschen orde publik- Grundsatz, Art. 10 Abs. II Hagener Abkommen von 1973, Art. 6 Satz 1 EGBGB, Art. 3 Abs. I GG, Art. 2, Abs. I GG, Art. 14 EMRK verstoßen kann, wenn die islamische Ehefrau, die in ihrer Heimat de facto kein Recht auf Scheidung und Sorgerecht hätte und dafür das Recht auf Morgengabe.
Was sind die Vorteile eines Vertrags über die Gütertrennung?
Die Ehegatten sind bei vereinbarter Gütertrennung nicht am Vermögenszuwachs des jeweils anderen beteiligt und bei Beendigung der Ehe findet kein Ausgleich statt. Durch diese Trennung der Vermögen ergeben sich Vorteile bei einer Trennung der Eheleute. Die Vermögenszuordnung ist klar erkennbar und eine Vermögensaufteilung wird vereinfacht. Eine Bewertung der einzelnen Vermögenspositionen, was insbesondere bei Immobilien und Unternehmen zu Problemen führt, ist unter Umständen nicht mehr notwendig.
Schulrecht-Ratgeber
Was kann man machen, damit ein Kind vom Schulbesuch zurückgestellt wird?
Ihr Kind soll vom nächsten Schuljahr an in die Schule gehen, aber Sie sind überzeugt davon, dass Ihr Kind in seiner individuellen Entwicklung noch nicht so weit ist?
Grundsätzlich besteht für Kinder ab der Vollendung des sechsten Lebensjahres Schulpflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie ihr Kind auf Antrag ein weiteres Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung über eine Zurückstellung erfolgt dann meist durch die zuständige Schule und ist nachprüfbar und im Zweifel auch angreifbar.
Das Problem der Zurückstellung ist aber auch andersherum denkbar. Häufig wird die Möglichkeit des frühen Zugangs zu Bildung auch mit einer erhöhten Chance für den weiteren Lebensweg gleichgesetzt. Es kommt aber durchaus vor, dass Kinder, die schon reif genug sind, ihre schulische Laufbahn zu beginnen, vom Schulbesuch noch ein weiteres Jahr zurückgestellt werden. Auch diese Entscheidung wird meist von der zuständigen Schule getroffen und kann ebenfalls nachgeprüft und im Zweifel angegriffen werden.
Ist der Anspruch auf einen Schulplatz durchsetzbar?
Vielerorts gibt es einzelne besonders begehrte Schulen, meist sind die Schulen mit einem besonders Ruf. In Frage kommen hierbei alle Arten von Schulen, von Grundschulen bis Gymnasien, oder internationale Schulen und Privatschulen. Für Laien sind die Aufnahmeverfahren für solche überlaufenen Schulen häufig völlig unverständlich gestaltet. Hierbei kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt helfen und den Anspruch auf einen Schulplatz geltend machen, notfalls eben auch mittels einer Schulplatzklage.
Was tun, wenn man bei der Wunschschule abgelehnt wird?
Im Falle der Ablehnung durch eine Wunschschule kommt eine sog. Schulplatzklage in Frage. Sie stellt eine besondere Klageart dar. Im Regelfall geht einer solchen Klage ein Ablehnungs-bescheid und ein Widerspruchsverfahren gegen diesen Bescheid voraus. Da insbesondere die Fristen bis zum geplanten Schulanfang meist auch relativ kurz sind, empfiehlt es sich zudem einstweiligen Rechtsschutz für eine schnelle Durchsetzung zu beantragen, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen.
Im Klageverfahren selbst wird dann die fehlerhafte Ermessensentscheidung der Auswahlentscheidung, z.B. auf Grund der Nichtbeachtung besonderer Lebensumstände, beanstandet. Die Erfolgsaussichten einer Klage sind vom Einzelfall abhängig.
Kann die Sprengelpflicht umgangen werden?
Die Sprengelpflicht besteht in der Regel nur noch im Rahmen der Grundschule. Nach den Regelungen der Sprengelpflicht muss Ihr Kind auf die Grundschule gehen, in deren Schulbezirk Sie, die Eltern, ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben, ausgenommen hiervon sind natürlich Privatschulen. Diese Pflicht führt dazu, dass Kinder an weniger renommierten Schulen bisweilen eine „schlechtere“ Grundschulsituation vorfinden.
In Einzelfällen kann die Sprengelpflicht auf Grund der Verkehrsverhältnisse oder eine besonderen familiären Situation umgangen werden, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen.
Was machen bei der Nichtversetzung in die nächste Klasse?
Zum Schuljahresende kommt es immer wieder vor, dass Kinder das Klassenziel nicht erreicht haben. Die Frage ist dann, ob die Entscheidung der Nichtversetzung in die nächste Klasse gerechtfertigt war oder nicht. Im Falle, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nichtversetzung bestehen, ist zunächst zu prüfen, ob die Leistungsanforderungen der jeweiligen Jahrgangsstufe objektiv erreicht worden sind. Diese Überprüfung erfolgt anhand von Akteneinsicht, ob eine formell und materiell richtige Beurteilung des Schülers vorliegt.
Erst wenn aus den Zweifeln Gewissheit entstanden ist empfiehlt sich in Einzelfällen eine weitere sorgfältig Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsmittel. Bei erhöhten Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels empfiehlt es sich meist ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, um den Anspruch auf Versetzung, bzw. ein Verbleiben im Bildungsgang.
Was tun gegen schulische Ordnungsmaßnahmen?
Ordnungsmaßnahmen sind allgegenwärtig im Schulalltag. Sie reichen von pädagogischen Maßnahmen, wie etwa Strafarbeiten, Einträgen in das Klassenbuch, oder das Elterngespräch, bis hin zu formellen Maßnahmen, wie z.B. der Ausschluss aus der Schule oder schlimmeres. Pädagogische Maßnahmen werden häufig erst gar nicht wahrgenommen. Treten sie jedoch bei einem bestimmten erhöht auf, sollten sie auch hier einmal hinterfragt werden.
Anders ist die Lage bei formellen Ordnungsmaßnahmen. Hier sollte möglichst schnell reagiert werden, da diese Maßnahmen meist sofort greifen und eine spätere Überprüfung oftmals nicht erfolgreich ist. Sollte eine solche Maßnahme auftreten, empfiehlt es sich sofort einen Rechtsanwalt mit der Sache zu befassen, damit dieser nötigen Schritte fristgerecht einleiten kann.
Sind Prüfungsergebnisse, insbesondere Abiturergebnisse, nachprüfbar und kann gegen falsche Benotung vorgegangen werden?
Bei der Bewertung von Schüler wird den Lehrern ein sehr weiter Beurteilungsspielraum eingeräumt. Es sind allerdings meist einige Regelungen zu beachten. So darf z.B. nur der Unterrichtsstoff abgeprüft werden und auch die Wertung der einzelnen Zensuren muss für alle nachvollziehbar gestaltet sein. Zudem müssen alle Schüler gleich behandelt werden.
Hinsichtlich einer einzelnen Zwischennote kann eine Beschwerde eingereicht werden. Noten aus Zeugnissen sind in der Regel nur im Rahmen einer gerichtlichen Klage nachprüfbar.
Was wird unter dem Voraus verstanden?
Dem überlebenden Ehegatten steht neben seinem gesetzlichen Erbteil der sog. „Voraus“ zu, welcher die Haushaltsgegenstände und die Hochzeitsgeschenke umfasst. Neben den Erben der zweiten Ordnung (Eltern bzw. Geschwister des Erblassers) und neben den Großeltern hat der überlebende Ehegatte ein Recht darauf, kann jedoch neben den Erben der 1. Ordnung (z.B. Kinder) diese Gegenstände nur dann für sich allein verlangen, soweit er sie zur Führung eines angemessenes Haushalts benötigt.
Was bei einem erzwungenen Schulformwechsel?
Oftmals werden Schüler gegen den Willen der Eltern in eine andere, meist „niedrigere“ Schulform eingestuft. Da eine sogenannte Querversetzung in der Regel im Rahmen eines Verwaltungsaktes vollzogen werden soll, ist sie meist auch angreifbar. Die Abwendung einer solchen Querversetzung kann dann im Rahmen eines Widerspruchs gegen den Verwaltungsakt und dann im Rahmen einer Anfechtungsklage angegriffen werden. Auf Grund der Tatsache, dass hierbei meist auch kurze Fristen bestehen empfiehlt sich auch hier ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen.
Arbeitsrecht-Ratgeber
Was kann ich tun, wenn ich am Arbeitsplatz gemobbt werde?
Arbeitnehmer haben das Recht, sich jederzeit wegen einer angeblichen Diskriminierung zu beschweren. Die dafür zuständigen Stellen des Unternehmens oder der Dienststelle (Vorgesetzte, Personalabteilung, Geschäftsleitung, Betriebsrat) sind vom Arbeitgeber allgemein bekannt zu geben. Der Arbeitgeber sollte einer Beschwerde in jedem Fall nachgehen und das Ergebnis der Prüfung dem Betroffenen mitteilen. Andernfalls kann die Gefahr bestehen, dass mögliche Rechtfertigungsgründe bei einer späteren Entschädigungsklage vom Gericht nicht berücksichtigt werden. Ein benachteiligter Mitarbeiter kann Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.
Was soll ich tun, wenn ich von meinem Arbeitgeber mündlich eine fristlose Kündigung erhalte?
Wenn die Umstände tatsächlich die Schlussfolgerung zulassen, dass mit dieser Erklärung eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gemeint ist und Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, ist das Arbeitsgericht sofort im Rahmen der gegebenen Fristen einzuschalten und für den Fall, dass Ihre Firma über einen Betriebsrat verfügt, haben Sie den Fall bei ihm entsprechend zu melden. Sie haben die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl für Ihre Verteidigung einzuschalten. Die anwaltlichen Kosten für Ihre gerichtliche Verteidigung können im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens übernommen werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich war in einer GmbH Mitgesellschafter, deren Name meine Erfindung ist und möchte den Namen für meine eigene Firma verwenden. Ist das möglich?
Auch in dem Falle, dass Sie tatsächlich den Namen Ihrer bisherigen Firma "erfunden" haben, ist dies nicht ausreichend, da Sie die Nutzungsrechte für das Urheberrecht des Namens nicht auf sich übertragen haben. Ihre Möglichkeiten hängen davon ab, ob die Gesellschaft nach Ihrem Ausscheiden fortbesteht oder ob Ihre ehemaligen Mitgesellschafter das Recht auf den Namen Ihnen übertragen haben. Diesbezüglich ist jedoch der Gesellschaftervertrag sowie die weiteren Unterlagen zu berücksichtigen.
Bankrecht-Ratgeber
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Bank gegründet werden?
Die gesetzliche Grundlage für die Gründung von Banken ist das Deutsche Kreditwesengesetz (KWG), wobei die Bank in der Regel als eine deutsche AG, als „Gesellschaft der Bank“ gegründet wird. Die Zulassungsgebühren dafür betragen zwischen 5000 und 30000 €, wozu noch weitere Kosten hinzukommen können, wie u.a. für die Erstellung der Geschäftsbedingungen (AGBs), der Kundenverträge und Kreditverträge, der Homepage der Bank, des Online-Banking-Systems und elektronischer Schnittstellen, von SWIFT Code und IBAN für den internationalen Zahlungsverkehr, elektronischen Kommunikationswegen und Schnittstellen, der Anbindung an Kreditkartenprovider Visa Card, Master Card usw., sowie die Teilnahme am Einlagensicherheitsfond.
Eine Deutsche Finanzdienstleistungsgesellschaft, die die Genehmigung hat, Bankdienste zu vollziehen, unterliegt den Regeln von Basel II, d.h. dass eine direkte Vertragsanbindung zwischen Bank und Rating-Agentur notwendig ist.
Unter welchen Voraussetzungen wird die Erlaubnis für die Gründung von Banken erteilt?
Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 KWG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel, d.h. ausreichend Anfangskapital im Inland, müssen zur Verfügung stehen. Bei Einlagenkreditinstituten, d.h. Unternehmen, welche Einlagen von Kunden entgegennehmen oder Kreditgeschäfte abwickeln oder für zentrale Kontrahenten (§ 1 Abs. 31 KWG) wird ein Anfangskapital von mindestens 5 Mio. Euro gefordert (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr.1d KWG). Wertpapierhandelsbanken müssen ein Anfangskapital von mindestens 730.000 Euro vorweisen (§ 33 Abs. 1 Satz 1c i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 3 KWG).
Wie setzt sich das Anfangskapital zusammen?
Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 KWG i. V. m. § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1-6 KWG muss das Anfangskapital aus Kernkapital bestehen, welches sich wiederum in der Regel aus Eigenkapitalbestandteilen zusammensetzt. Diese werden je nach gesellschaftsrechtlicher Eigenart des Kreditinstituts unterschiedlich definiert.
Welche Bedingungen müssen bei dem Kernkapital erfüllt sein?
Das Kernkapital muss frei und unbefristet verfügbar sein und darf nicht aus einer Kreditaufnahme herrühren. Es setzt sich aus eingezahltem Geschäftskapital und Rücklagen zusammen. Bei Personengesellschaften müssen Entnahmen des Inhabers oder von persönlich haftenden Gesellschaftern abgezogen werden, ebenso wie deren Kredite. Bei Aktiengesellschaften werden die Vorzugsaktien mit Nachzahlungsverpflichtung abgezogen. Bei der Bewertung des Anfangskapitals entscheidet die Bundesanstalt jeweils von Fall zu Fall, ob sie es als ausreichend betrachtet für die Anforderungen des neues Instituts.
Wie muss die Bank strukturiert sein?
Für die Gründung einer Bank sind zwei geeignete Geschäftsleiter erforderlich, deren Zuverlässigkeit zweifelsfrei ist und welche die erforderliche fachliche Eignung besitzen, d.h. dass sie über theoretische und praktische Kenntnisse im Bankgeschäft verfügen, was in der Regel nach einer dreijährigen leitenden Tätigkeit bei einem Kreditinstitut der Fall ist, aber im Einzelfall individuell geprüft wird. Die Hauptverwaltung des Kreditinstituts muss im Inland ansässig sein und es müssen die organisatorischen Vorkehrungen zum ordnungsgemäßen Betreiben getroffen werden.
Was muss in dem Erlaubnisantrag für die Gründung von Banken enthalten sein?
Der Erlaubnisantrag muss folgende Inhalte aufweisen:
- Die Firma,
- Die Rechtsform des Unternehmens,
- Den Sitz und die Anschrift, sowie die Kontaktnummern der Firma
- Den Geschäftszweck des Unternehmens,
- Angaben, für welche Bankgeschäfte die Erlaubnis beantragt wird,
- Die Nennung mindestens zweier Geschäftsleiter
- Die Zusammensetzung der Organe,
- Den voraussichtlichen Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme.
Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?
Kopie der Gründungsunterlagen
Dem Antrag müssen außerdem eine beglaubigte Kopie der Gründungsunterlagen (Gründungsprotokoll, ggf. Gründungsbericht), der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrags sowie des erstmaligen Beschlusses über die Bestellung der Geschäftsleiter und deren vorgesehene Geschäftsordnung beibefügt werden (§ 14 Abs. 2 Satz 2 AnzV).Außerdem muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass die zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel vorhanden sind, insbesondere eine Bestätigung eines Einlagenkreditinstituts mit Sitz in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums über die Einzahlung des verfügbaren Anfangskapitals, das frei von Rechten Dritter sein muss.
Straffreiheitserklärung
Außerdem muss die Zuverlässigkeit der Antragsteller in Form von Erklärungen, dass gegen sie weder ein Strafverfahren eingeleitet wurde, noch dass sie Schuldner in Insolvenzverfahren gewesen sind oder eine eidesstattliche Versicherung o.ä. Verfahren durchlaufen haben. Dies ist die sog. Straffreiheitserklärung, die auf der Homepage der Bundesanstalt abgerufen werden kann.
Lebenslauf
Jeder Geschäftsleiter muss einen lückenlosen, unterzeichneten Lebenslauf einreichen, aus dem v.a. die fachliche Vorbildung hervorgeht.
Geschäftsplan
Zudem ist ein tragfähiger Geschäftsplan erforderlich, aus dem hervorgeht, welche Art von Geschäften geplant sind und wie ihre Entwicklung beurteilt wird, was durch Planbilanzen und Gewinn-und Verlustrechnungen für die ersten drei Geschäftsjahre belegt werden sollte. Auch die Organisation des Unternehmens muss mit Hilfe eines Organigramms, welches die Zuständigkeiten der Geschäftsleiter, das geplante Personal sowie geplante Zweigstellen wie auch der internationale Dienstleistungsverkehr erläutern soll.
Auch über innere Kontrollverfahren und darüber, ob es sich bei dem Unternehmen um ein Handelsbuch-oder Nichthandelsbuchinstitut handelt, muss Auskunft gegeben werden. Bei eventuellen bedeutenden Beteiligungen müssen die Inhaber und die Höhe der Beteiligung angegeben werden, wie auch Verbindungen mit anderen naürlichen Personen oder Unternehmen.
Gemäß § 14 AnzV kann die Bundesanstalt in der Regel weitere Unterlagen und Auskünfte anfordern, häufig handelt es sich um Planzahlen für die Einhaltung der Kennziffern zum Grundsatz I und II, welche die Liquidität der Institute offenlegen. Dabei darf in der Regel die Gesamtkennziffer des Grundsatzes I in den ersten drei Jahren nach Aufnahme des Geschäftsbetriebes 12 % nicht unterschreiten.
Insolvenz-Ratgeber
Kann auch eine Privatperson in Deutschland Insolvenz anmelden?
Ja, seit 1999 können Privatleute wie früher lediglich Unternehmen Insolvenz anmelden, dies bezeichnet man als Verbraucherinsolvenz. Am Ende der 6-jährigen "Wohlverhaltensperiode" des Verfahrens steht die so genannte Restschuldbefreiung und damit der staatliche Schuldenerlass.
Wie verhalte ich mich, wenn meiner Firma eine Insolvenz droht?
Sorgen Sie dafür, dass Sie jederzeit den Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens behalten. Jederzeit heißt in kritischen Phasen, Liquiditätspläne und Überschuldungsstatus, wenn geboten täglich zu überprüfen, um zeitnah auf eine Insolvenz reagieren zu können. Deren Eintritt erfordert die sofortige Antragstellung. Die gewöhnliche Antragsfrist gilt nur für eine realistische Abwendung der Insolvenz binnen drei Wochen. Wenn dieses nicht, oder schon absehbar nicht innerhalb von drei Wochen möglich ist, muss sofort ein Insolvenzantrag gestellt werden. Stellen Sie bei Insolvenzreife auf jeden Fall einen Insolvenzantrag, ansonsten drohen erhebliche haftungsrechtliche Folgen. Veranlassen Sie keine weiteren Zahlungen. Für nicht abgeführte Lohn- und Umsatzsteuern haften Sie persönlich, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Bei der Lohnsteuer wird schuldhaftes Handeln unterstellt.
Kann ich neu heiraten, wenn ich insolvent bin? Welche Risiken bestehen für mich?
Jeder Mensch hat nach der Menschrechtsdeklaration das Recht zu heiraten. Grundsätzliche Hinderungsgründe für eine Heirat bestehen aus den wirtschaftlichen Gründen nicht. Solange das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben ist gilt allerdings, dass Neuerwerb zur Insolvenzmasse gehört, so dass die entsprechenden alleinigen Eigentumsverhältnisse der zukünftigen Ehefrau nachgewiesen werden sollten. Ebenso sollten getrennte Konten geführt werden. Aus diesem Grund ist anzuraten, eine Hochzeit erst nach Aufhebung des Verfahrens, d.h. in der Wohlverhaltensperiode durchzuführen.
Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht-Ratgeber
Wie erhalte ich so schnell wie möglich die deutsche Staatsbürgerschaft? Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich
Der Anspruch auf Einbürgerung ist gegeben, wenn vor allem die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Einbürgerungsantrag.
Sie müssen zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis der EU besitzen die auf Ihren Fall bezogen mindestens 2, 4, 66 oder 8 Jahre betragen müsste. Es reicht auch aus, wenn Sie freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder freizügigkeitsberechtigter Schweizer sind.
Sie müssen zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis der EU besitzen die auf Ihren Fall bezogen mindestens 2, 4, 6 oder 8 Jahre betragen müsste. Es reicht auch aus, wenn Sie freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder freizügigkeitsberechtigter Schweizer sind.
Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder staatliche Lebensunterhaltshilfe bestreiten.
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
Sie haben sich keiner größeren Straftaten schuldig gemacht.
Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Sie müssen Ihre alte Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben. Mehrstaatigkeit / doppelte Staatsbürgerschaft kann jedoch zum Beispiel akzeptiert werden, wenn Sie erhebliche wirtschaftliche oder vermögensrechtliche Nachteile durch die Aufgabe Ihrer anderen Staatsangehörigkeit hätten. Bei Flüchtlingen, Asylberechtigten und Staatenlosen sind weitere besondere Ausnahmen möglich, die zu doppelter Staatsbürgerschaft führen können.
Als Ehegatte haben Sie - alternativ - aber auch in der Regel einen Anspruch auf Einbürgerung. Dazu müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein Einbürgerungsverfahren kann sehr lange dauern, wenn Sie nicht den richtigen Antrag und Unterlagen rechtszeitig vorbereitet haben. Dies setzt vielfach Feingefühl und Erfahrung im Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsrecht, Einwanderungsrecht, Ausländerrecht, Asylrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Menschenrecht und Völkerrecht voraus.
Ist gemäß dem deutsch-persischen Niederlassungsabkommen (Freundschaftsvertrag zwischen dem Kaiserreich Deutschland und dem Königreich Persien vom 1929) ein persischer Flüchtling oder eine iranische Ehefrau verpflichtet, für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eine Genehmigung der iranischen Regierung vorzulegen?
Grundsätzlich dürfen die beiden Staaten, solange der völkerrechtliche Vertrag zwischen Persien und Deutschland noch gültig ist, keinen Staatsbürger gegen den völkerrechtlichen Vertrag einbürgern. Dies hat jedoch lediglich eine rechtshistorische Bedeutung und wegen diversen politischen, wirtschaftlichen, persönlichen und tatsächlichen Gründen haben die beiden Staaten Ausnahmeregelungen entwickelt. Davon sind auch die oben genannten Personengruppen betroffen, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Doppelstaatsbürgerschaft erfüllt sind.
Kann die deutsche Staatsbürgerschaft wieder zurückgenommen werden?
Grundsätzlich darf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht zurückgenommen werden, solange nicht der Erwerb durch Täuschung oder sonstige politische oder wirtschaftliche Gründe die Rücknahme rechtfertigen, insbesondere wenn jemand vorsätzlich den Staat über seine wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse getäuscht hat.
Einbürgerung
Wer dauerhaft in Deutschland lebt und weiterhin in Deutschland bleiben möchte, aber nicht deutscher Staatsbürger ist, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Für eine erfolgreiche Antragstellung sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zudem sollte gut überlegt werden, welche Vor – und Nachteile eine Einbürgerung mit sich bringt.
Welche Vorteile bietet mir eine Einbürgerung?
Für den Fall, dass Sie eingebürgert werden, sind Sie fortan Deutscher Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten. Damit können Sie z. B. fortan frei entscheiden wo Sie sich niederlassen und wo und was Sie arbeiten wollen. Auch Reisen innerhalb von Europa und in viele andere Länder der Welt sind dann ohne ein Visum möglich. Zudem sind Sie damit berechtigt an Bundes- und Landtagswahlen teilzunehmen.
Welche Bedingungen müssen bei einem solchen Wechsel erfüllt sein?
Der Wechsel des beigeordneten Anwalts ist nur in engen Grenzen möglich. Zum einen muss ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegen, § 48 II BRAO (s.o.). Bei der Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss jedoch auch das Interesse der anderen Partei bedacht werden. Das hat zur Folge, dass mit dem Fortschritt eines Verfahrens die Ansprüche an den wichtigen Wechselgrund steigen. Zum anderen dürfen in der Regel der Staatskasse durch den Wechsel keine höheren oder gar doppelten Gebühren entstehen.
Welche Nachteile hat sie für mich?
In der Regel führt die Annahme der Deutschen Staatsbürgerschaft zum Verlust der alten Staatsbürgerschaft. Das heißt, dass Sie in Zukunft unter Umständen ein Visum benötigen um Ihren alten Heimatstaat besuchen zu können.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für eine Einbürgerung müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Zum einen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik haben. Als weitere Voraussetzung müssen Sie die letzten Jahre Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben.
2. Des weiteren müssen Sie auf den eigenen Beinen stehen. Das heißt, dass Sie im Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bestreiten müssen.
3. Auch ausreichende Deutschkenntnisse müssen bei einer Einbürgerung nachgewiesen werden. Ebenso muss auch ein sogenannter Einbürgerungstest nachgewiesen werden.
4. Weiterhin dürfen Sie auch nicht wegen einer Straftat verurteilt sein und müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen.
5. Ferner ist es, wie oben bereits angesprochen, nötig, dass Sie Ihre alte Staatsbürgerschaft aufgeben oder bereits vorher verloren haben (Siehe: Welche Nachteile hat eine Einbürgerung für mich).
In Einzelfällen kann von den Voraussetzungen abgewichen werden. Hierfür ist es sinnvoll einen Anwalt zu kontaktieren, da diese Einzelfälle meist andere besondere Voraussetzungen erfüllen müssen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Die Staatsbürgerschaft wird nicht einfach so verliehen. Vielmehr muss ein schriftlicher Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Ab dem 16. Geburtstag kann ein solcher Antrag selbst gestellt werden. Antragsformulare erhält man in der Regel bei den zuständigen Behörden. Vor der Antragstellung empfiehlt es sich zudem ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Behörde zu führen, um Zeit und unnötige Rückfragen zu vermeiden.
Asylrecht-Ratgeber
Wer in Deutschland Asyl erhält, erhält einen Aufenthaltstitel für Deutschland und darf demnach in Deutschland bleiben und wird (vorerst) nicht abgeschoben. Wichtig ist demnach zu wissen, wer Asyl beantragen darf:
Wer kann Asyl in Deutschland beantragen?
Generell kann jeder ausländische Flüchtling Asyl in Deutschland beantragen. Zu beachten ist aber, dass ein gestellter Antrag nicht in jedem Fall zu einer Aufenthaltsberechtigung in Deutschland führt. Ein gestellter Antrag kann auch abgelehnt werden. Um einen erfolgreichen Asylantrag zu stellen müssen u.a. folgende Voraussetzungen vorliegen:
Welche Bedingungen müssen bei einem solchen Wechsel erfüllt sein?
Der Wechsel des beigeordneten Anwalts ist nur in engen Grenzen möglich. Zum einen muss ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegen, § 48 II BRAO (s.o.). Bei der Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss jedoch auch das Interesse der anderen Partei bedacht werden. Das hat zur Folge, dass mit dem Fortschritt eines Verfahrens die Ansprüche an den wichtigen Wechselgrund steigen. Zum anderen dürfen in der Regel der Staatskasse durch den Wechsel keine höheren oder gar doppelten Gebühren entstehen.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Das Recht auf Asyl ist im Deutschen Grundgesetz verankert. Allerdings gibt es hinsichtlich der Anwendung einige Probleme. Aus diesem Grund wird in den meisten Fällen die Genfer Flüchtlingskonvention herangezogen. Nach dieser Konvention haben Menschen die auf Grund ihrer RASSE, RELIGION, STAATSANGEHÖRIGKEIT oder auf Grund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppierung von den staatlichen Behörden verfolgt werden, einen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Grundsätzlich wird über jeden Fall einzeln entschieden. .
Wie läuft das Verfahren ab?
Wer Asyl beantragen möchte, hat sich in der Regel zunächst an eine der Erstaufnahme-Stellen wenden. Dort werden Personendaten erfasst.
Zudem ist bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes persönlich ein Antrag auf Asyl zu stellen. Solange der Antrag bearbeitet wird erhält der Antragsteller ein vorläufiges Bleiberecht. In der Regel ist dieses Bleiberecht allerdings räumlich beschränkt.
Nach der Antragstellung wird der Asylbewerber zu einer Anhörung eingeladen. In dieser Anhörung muss der Asylbewerber darstellen, von wem und warum er verfolgt wird, wenn möglich sollte dabei Beweismaterial vorgelegt werden. Letztlich entscheidet jedoch immer das Einzelschicksal.
Kann ein Antrag auf Asyl auch nur schriftlich gestellt werden?
Normalerweise muss ein Asylantrag persönlich bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. In folgenden Ausnahmefällen kann ein Antrag jedoch auch schriftlich gestellt werden. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden, wenn
1. der Asylbewerber einen Aufenthaltstitel mit einer Geltungsdauer von mehr als sechs Monaten besitzt,
2. der Asylbewerber sich in Haft, einem Krankenhaus oder eine Heil- und Pflegeanstalt befindet.
3. der Asylbewerber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, und bei denen der gesetzliche Vertreter sich nicht in einer Aufnahmeeinrichtung bleiben muss.
Wann ist es sinnvoll einen Anwalt zu nehmen?
Generell ist es schon bei der Antragstellung sinnvoll einen Anwalt um Rat zu fragen, da dieser rechtliche Probleme und Hindernisse oftmals schon im Voraus erkennen kann.
Welche Probleme können entstehen?
Sie haben Deutschland auf dem Landweg erreicht, oder sind irgendwo in Europa zwischengelandet? In diesen Fällen sind in der Regel nicht deutsche Behörden, sondern die Behörden des ersten europäischen Landes zuständig für Ihren Asylantrag. Das könnte für Sie bedeuten, dass Sie, weil sie z.B. in Italien oder Polen zwischengelandet sind, auch dorthin wieder abgeschoben werden können. In Einzelfällen lässt sich diese Abschiebung jedoch vermeiden.
PKH-Anwaltsratgeber
Aus welchen Gründen kann der beigeordnete Anwalt gewechselt werden?
Grundsätzlich kann ein beigeordneter Rechtsanwalt nur dann gewechselt werden, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des § 48 II BRAO vorliegt. Das ist u.a. dann der Fall, wenn Rechtsanwalt schuldhaft durch fehlerhafte Beratung das Vertrauensverhältnis zu seinem Mandanten nachhaltig zerstört hat. Dabei reicht es jedoch nicht aus, wenn der Mandant sich lediglich schlecht beraten fühlt. Vielmehr müssen objektiv triftige Gründe vorliegen. Auch eine Beleidigung ist hierfür nicht immer ausreichend.
Welche Bedingungen müssen bei einem solchen Wechsel erfüllt sein?
Der Wechsel des beigeordneten Anwalts ist nur in engen Grenzen möglich. Zum einen muss ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegen, § 48 II BRAO (s.o.). Bei der Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss jedoch auch das Interesse der anderen Partei bedacht werden. Das hat zur Folge, dass mit dem Fortschritt eines Verfahrens die Ansprüche an den wichtigen Wechselgrund steigen. Zum anderen dürfen in der Regel der Staatskasse durch den Wechsel keine höheren oder gar doppelten Gebühren entstehen.
Welche Probleme bringt ein solcher PKH-Anwaltswechsel mit sich?
Die Kündigung eines beigeordneten Rechtsanwalts bringt neben organisatorische noch weitere gebührenrechtliche Folge mit sich. Der neue beigeordnete Rechtsanwalt hat sich zum einen sehr schnell in ein bereits laufendes Verfahren einarbeiten, und zum anderen in vielen Fällen ganz oder teilweise auf die ihm zustehenden Gebühren aus der Staatskasse verzichten, da der Staatskasse keinen doppelten Gebühren entstehen dürfen.
Welche Ansprüche hat der neue beigeordnete Anwalt?
Hier kommt es darauf an, ob der alte Rechtsanwalt seinen Anspruch auf Vergütung verloren hat oder nicht. Dieses ist aber in der Regel dann der Fall, wenn der Rechtsanwalt die Rechtsposition des Mandanten stark und nachhaltig gefährdet hat. Hat der alte Anwalt seinen Anspruch auf Vergütung verloren, kann diese nun dem neuen Anwalt zustehen.
Sind dem zuerst beigeordneten Anwalt bereits kosten entstanden, werden ihm diese auch aus der Staatskasse ersetzt. Der neu beigeordnete Anwalt muss dann allerdings auf einen Teil seiner Vergütung verzichten.
Letztlich kann es sein, dass dem zunächst beigeordneten Anwalt schon die vollen Gebühren zustehen. In diesem Fall muss der neu beigeordnete Anwalt auf seine Gebühren aus der Staatskasse verzichten. Er kann sich jedoch in der Regel an dem Mandanten schadlos halten.
Kann der Anwalt auch von seinem Mandanten, weitere Gebühren verlangen, wenn er Prozesskostenhilfe erhält?
In dem Fall, dass die Prozesskostenhilfe nur für einen Teil des Streitgegenstandes gewährt wurde, kann der Anwalt in der Regel für die Teile, welche nicht von der Prozesskostenhilfe tatsächlich abgerechnet werden kann, seine Vergütung geltend machen. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei nach der Regelvergütung, wenn keine andere Vereinbarung vorliegt. Dabei darf der Anwalt die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung nach dem Gesamtstreitwert und der Wahlanwaltsgebühr nach dem Wert, für den er beigeordnet wurde, fordern (OLG Düsseldorf vom 20.03.1999).
Ähnlich verhält es sich, wenn ein Anwaltswechsel innerhalb eines Verfahrens zwei Anwälte in Anspruch genommen wurden und bei beiden Anwälten bereits die vollen Prozessgebühren entstanden sind. In diesem Fall muss der Mandant die Kosten für den zweiten beigeordneten Anwalt selbst tragen, da die Staatskasse nicht doppelt in Anspruch genommen werden darf.
Abmahnung-Ratgeber
Mit einer Abmahnung, oft auch als Abmahnungsschreiben bezeichnet, fordert eine Person, der Abmahner, eine andere Person, den Abgemahnten, dazu auf eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen oder vorzunehmen.
Mit einer Abmahnung wird dabei das Ziel verfolgt Streitigkeiten möglichst kostengünstig und ohne Beteiligung des Gerichts beizulegen. In den meisten Fällen ist eine Abmahnung daher mit einer Geldforderung in Höhe der entstandenen Kosten verbunden, welche der Abgemahnte zu übernehmen hat.
Zum Einsatz kommt eine Abmahnung grundsätzlich bei allen zivilrechtlichen Unterlassungs-ansprüchen und gegenseitigen Verträgen. In den Bereichen des Arbeitsrechts, Urheberrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes hat die Abmahnung jedoch besondere Bedeutung erlangt.
Wie sieht eine Abmahnung aus?
Eine Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich oder per Email erfolgen.
In allen Fällen muss aber klar sein, welche Verhaltensweise gerügt wird und als vertragsverletzend angesehen werden. Weiterhin wird man in der Regel aufgefordert eine Unterlassungserklärung für das gerügte Verhalten abzugeben. Die Unterlassungserklärung ist zudem in der Regel strafbewehrt. Das heißt, dass sich der Abgemahnte im Falle einer Wiederholung seines „Fehlverhaltens“ mit einer Vertragsstrafe einverstanden erklärt.
Zudem beinhaltet die Abmahnung meist eine relativ kurze Frist, von wenigen Stunden bis zu wenigen Tagen, innerhalb welcher der Abgemahnte eine strafbewährte Unterlassungs-erklärung abgeben kann, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Ob diese Fristen zu Kurz sind können wir gerne für Sie überprüfen.
Was ist eine Unterlassungserklärung?
Mit der Unterlassungserklärung bestätigen Sie, das gerügte Verhalten in Zukunft zu unterlassen. In den meisten Fällen wird für den Fall einer Wiederholung des gerügten Verhaltens eine Vertragsstrafe festgelegt.
In der Regel erklären Sie mit der Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Übernahme der entstandenen Kosten. Bevor eine solche Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollten einige Punkte geprüft werden (siehe: Was kann gegen eine Abmahnung unternommen werden?).
Warum bekomme ich eine Abmahnung?
Zunächst ist festzustellen, dass es viele Gründe für eine Abmahnung gibt. Die wichtigsten werden im folgenden kurz dargestellt:
Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht:
Der gewerbliche Rechtschutz und das Urheberrecht stellen heute in der Regel den Hauptanwendungsbereich der Abmahnung dar. Sie kommt vor, wenn ein Mitbewerber/ oder Konkurrent feststellt, dass ein Wettbewerbsverstoß durch Sie vorliegt. Ein solcher Verstoß kann vielerlei Ursachen haben, z.b. Ideen-Diebstahl, oder die Falschkennzeichnung von Ware, oder die Unerlaubte Verwendung des Namen des Konkurrenten.
Abmahnung in einem Arbeitsverhältnis:
Im Arbeitsrecht ist eine Abmahnung in der Regel eine notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. In der Regel nimmt die Abmahnung hier Bezug auf ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten, z.B. mehrmalige Verspätungen oder Unfreundlichkeit gegenüber Kunden, und stellt bei einer Wiederholung des Verhaltens eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht.
Abmahnung aus einem Mietverhältnis:
Im Mietrecht hat die Abmahnung auf Grund des Mieterschutzes eine besondere Bedeutung. Meist enthält auch eine Abmahnung im Mietrecht zunächst die Aufforderung ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder vorzunehmen und im Anschluss daran die Androhung der Kündigung wenn sich der Abgemahnte weigert der Aufforderung Folge zu leisten. Als Beispiel kann hier das vertraglich verbotene Anbringen einer Satellitenanlage auf dem Balkon genannt werden.
Was tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?
Zunächst gilt es zu prüfen, ob die Abmahnung auch wirklich an sie adressiert ist, und ob der Abmahner berechtigt ist ihr Fehlverhalten zu beanstanden. Insbesondere wettbewerbsrechtliche Anspruch dürfen nur von Mitbewerbern/Konkurrenten geltend gemacht werden. Als nächster Schritt ist zu prüfen, ob überhaupt ein Fehlverhalten ihrerseits vorliegt.
Was kann gegen eine Abmahnung unternommen werden?
Hier kommt es darauf an, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt erfolgt ist.
Die Abgabe einer unveränderten Unterlassungserklärung ist u. a. dann sinnvoll, wenn die Abmahnung berechtigt war und die berechneten Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Die Unterlassungserklärung gilt dann die nächsten 30 Jahre und die Vertragsstrafe kann jederzeit, auch ohne eigene Schuld, ausgelöst werden, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit die vorgelegte Unterlassungserklärung abzuändern. Dies ist dann sinnvoll, wenn die der Abmahnung zu Grunde gelegten Gegenstandswerte zu hoch angesetzt sind. Für eine weitere inhaltliche Abänderung der Unterlassungserklärung ist es ratsam sich fachlichen Rat zu holen, da man sich bei einer Abänderung der Gefahr eines sofortigen, kostenintensiven Gerichtsverfahrens aussetzt
Eine weitere Möglichkeit ist, mit dem Abmahner den Inhalt und die Fristen der Abmahnung zu verhandeln. Im schlechtesten Fall, können hier aber schlechtere Bedingungen und höhere Kosten entstehen.
Ist man sich sicher, dass die Abmahnung vollkommen unberechtigt ist, bleiben mehrere Möglichkeiten. So kann man die Abmahnung u.a. widersprechen und hoffen, dass der Abmahner keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten wird.
Ferner besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Schutzschrift bei Gericht zu hinterlegen. Mit dieser Schutzschrift werden alle rechtlichen Einwände, die gegen eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung sprechen, vorgetragen. Diese Einwände sind im Falle der Beantragung einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht zu beachten.
Weitere Fragen zur Abmahnung beantworten wir Ihnen gerne persönlich.
Unter welchen Voraussetzungen leistet der Staat Prozesskostenhilfe?
In gerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn der Mandant nachweislich nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss zudem hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.
Bitte erläutern Sie die Problematik der deutschen Anwaltsgebühr und der anwaltlichen Hinweispflicht nach § 49 b Abs. 5 BRAO.
Seit dem 01.07.2004 gilt für Rechtsanwälte gemäß § 49 b Abs. 5 BRAO eine Hinweispflicht. Diese Vorschrift bestimmt, dass der Rechtsanwalt, wenn sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, den Mandanten vor Übernahme des Auftrags darauf hinweisen muss. Nach der Rechtsauffassung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart vom 2006 besteht für Verfahren in Straf- und Bußgeldsachen sowie in sozialgerichtlichen Streitigkeiten keine Hinweispflicht, da in diesen Verfahren eine Betragsrahmengebühr anfällt.
Hinzu kommt, dass das RVG, soweit nichts anderes bestimmt ist, gemäß § 2 Abs. 1 von einem Gegenstandswert bezogener Vergütung ausgeht. Für den Bereich gerichtlicher Auseinandersetzungen verbietet § 4 Abs. 2 RVG nach wie vor die Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren.
Dabei ist zu beachten, dass der deutsche Anwalt seine Vergütung im Hinblick auf seine erbrachte Arbeitsleistung zumindest nach Bereicherungsgrundsätzen geltend machen könnte. Ein verständiger Rechtsuchender kann nicht davon ausgehen, dass der Anwalt seine Leistung – selbst bei unterlassenem Hinweis nach § 49 b Abs. 5 RVG – aus reiner Gefälligkeit umsonst erbringt.
Mit dem Urteil vom 24.05.2007 (IX ZR 89/06) hat der BGH nunmehr auch die gesetzlich nicht geregelten Beweislastfragen geklärt. Der im Schrifttum vertretenen Auffassung, der Anwalt müsse die Erfüllung der Hinweispflicht nachweisen, schließt sich der BGH nicht an. Er sieht vielmehr keine Notwendigkeit, von den allgemein entwickelten Grundsätzen zur Beratungspflicht abzuweichen. Dies ist systematisch nicht zu beanstanden und beeinträchtigt den Mandanten, der mit der dem Anwalt abzuverlangenden substantiierten Erwiderung eine tragfähige Grundlage für eine Beweisführung erhält, auch nicht unangemessen.
Im Anschluss an die bisherige Senatsrechtsprechung (vgl. zuletzt Senatsurt. v. 13.02.1992 - IX ZR 105/91 - NJW 1992, 1695) hält der BGH daran fest, dass den Rechtsanwalt – im Gegensatz zu Ärzten – weder eine Obliegenheit noch eine Pflicht trifft, einen Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO zu dokumentieren.
Alle diese Informationen entsprechen der Rechtslage zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, deswegen ist möglich, dass mittlerweile Änderungen durchgeführt wurden. Bitte überprüfen Sie mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl die Aktualität und die Richtigkeit der o. g. Informationen. Natürlich können Sie auch mit uns Kontakt aufnehmen.
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