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Frage:
Ich war in einer GmbH
Mitgesellschafter, deren Namen meine Erfindung ist und möchte den
Namen für meine eigene Firma verwenden. Ist das möglich?
Antwort:
Auch in dem Falle, dass
Sie tatsächlich den Namen Ihrer bisherigen Firma "erfunden"
haben, ist dies nicht ausreichend, da Sie die Nutzungsrechte für
das Urheberrecht des Namens nicht auf sich übertragen haben.
Ihre Möglichkeiten hängen davon ab, ob die Gesellschaft nach
Ihrem Ausscheiden fortbesteht oder ob ihre ehemaligen Kollegen
das Recht auf den Namen Ihnen übertragen haben. Diesbezüglich
ist jedoch der Gesellschaftsvertrag sowie die weiteren
Unterlagen zu berücksichtigen.
Frage:
Kann auch eine Privatperson in Deutschland Insolvenz anmelden?
Antwort:
Ja, seit 1999
können Privatleute wie früher lediglich Unternehmen Insolvenz
anmelden, dies bezeichnet man als Verbraucherinsolvenz. Am Ende
der 6-jährigen "Wohlverhaltensperiode" des Verfahrens steht die
so genannte Restschuldbefreiung und damit der staatliche
Schuldenerlass.
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Frage:
Unter welchen Voraussetzungen leistet der Staat Prozesskostenhilfe?
Antwort:
In gerichtlichen
Verfahren kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn der
Mandant nachweislich nach seinen persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung
nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Die
beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss
zudem hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht
mutwillig erscheinen.
Frage:
Welche Möglichkeiten bietet eine einverständliche Scheidung?
Antwort:
Die so genannte einverständliche Scheidung mit nur einem Anwalt bedeutet
nicht die Vertretung beider Eheleute durch einen Anwalt, sondern dass nur ein
Ehegatte mit seinem Anwalt vor
Gericht auftritt. Dies ist immer noch billiger als zwei Anwälte
beauftragen zu müssen.
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Frage:
Was kann ich tun, wenn ich am Arbeitsplatz gemobbt werde?
Antwort:
Arbeitnehmer haben das
Recht, sich jederzeit wegen einer angeblichen Diskriminierung zu
beschweren. Die dafür zuständigen Stellen des Unternehmens oder
der Dienststelle (Vorgesetzte,
Personalabteilung, Geschäftsleitung, Betriebsrat) sind vom
Arbeitgeber allgemein bekannt zu geben. Der Arbeitgeber sollte
einer Beschwerde in jedem Fall nachgehen und das Ergebnis der
Prüfung dem Betroffenen mitteilen. Andernfalls kann die Gefahr
bestehen, dass mögliche Rechtfertigungsgründe bei einer späteren
Entschädigungsklage vom Gericht nicht berücksichtigt werden. Ein
benachteiligter Mitarbeiter kann Schadensersatz und
Schmerzensgeld verlangen.
Frage:
Wie erhalte ich so
schnell wie möglich die deutsche Staatsbürgerschaft? Ist eine
doppelteStaatsbürgerschaft möglich?
Antwort:
Der Anspruch auf Einbürgerung ist gegeben, wenn vor allem die folgenden
Voraussetzungen vorliegen:
Einbürgerungsantrag.
Sie müssen zum
Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis,
eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis der
EU besitzen die auf Ihren Fall bezogen mindestens 2, 4, 66
oder 8 Jahre betragen müsste. Es reicht auch aus, wenn Sie
freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw.
gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates
(Island, Liechtenstein, Norwegen) oder
freizügigkeitsberechtigter Schweizer sind.
Sie müssen zum
Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis,
eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis der
EU besitzen die auf Ihren Fall bezogen mindestens 2, 4, 6
oder 8 Jahre betragen müsste. Es reicht auch aus, wenn Sie
freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw.
gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates
(Island, Liechtenstein, Norwegen) oder
freizügigkeitsberechtigter Schweizer sind.
Sie können den
Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten
Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder staatliche
Lebensunterhaltshilfe bestreiten.
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
Sie haben sich keiner größeren Straftaten schuldig gemacht.
Sie bekennen sich zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
der Bundesrepublik Deutschland.
Sie müssen Ihre alte
Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung
verlieren oder aufgeben.
Mehrstaatigkeit / doppelte Staatsbürgerschaft kann jedoch zum Beispiel
akzeptiert werden, wenn Sie erhebliche wirtschaftliche oder
vermögensrechtliche Nachteile durch die Aufgabe Ihrer
anderen Staatsangehörigkeit hätten. Bei Flüchtlingen,
Asylberechtigten und Staatenlosen sind weitere besondere
Ausnahmen möglich, die zu doppelter Staatsbürgerschaft
führen können.
Als Ehegatte haben Sie -
alternativ - aber auch in der Regel einen Anspruch auf
Einbürgerung. Dazu müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein Einbürgerungsverfahren kann sehr lange dauern, wenn Sie nicht
den richtigen Antrag und Unterlagen rechtszeitig vorbereitet
haben. Dies setzt vielfach Feingefühl und Erfahrung im
Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsrecht,
Einwanderungsrecht, Ausländerrecht, Asylrecht, Sozialrecht,
Strafrecht, Verfassungsrecht, Menschenrecht und Völkerrecht
voraus.
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Frage:
Welche Vorteile hat eine
Firmengründung in Dubai oder den Vereinigten Arabische Staaten?
Antwort
Steuervorteile und einen
schnelleren strategischen Zugang zu den Weltmärkten zu besitzen,
lockt sehr viele Firmen und Privatpersonen aus den Industrie-
und Schwellenländern (z.B. Deutschland, Italien, Frankreich,
England, Russland, China, Indien, Türkei, Iran, Vereinigte
Staaten – USA) ins Steuerparadies Dubai bzw. die Vereinigten
Arabischen Emirate. Da in den VAE/Dubai nur
Ölkonzerne und Banken Körperschaftssteuerpflichtig sind und
andere Unternehmungen keine Steuern de jure bezahlen, ergeben
sich interessante Konstellationen für das Investment in
Dubai/VAE. Hat z.B. ein deutsches Unternehmen in Dubai/VAE eine
Betriebsstätte, unterliegen die in Dubai/VAE erzielten Gewinne
vielfach nicht der deutschen Steuerpflicht, sind also steuerlich
freigestellt, insofern nicht besondere Umstände vorliegen.
Frage:
Wie verhalte ich mich,
wenn meiner Firma eine Insolvenz droht?
Antwort:
Sorgen Sie dafür, dass
Sie jederzeit den Überblick über die finanzielle Situation des
Unternehmens behalten. Jederzeit heißt in kritischen Phasen,
Liquiditätspläne und Überschuldungsstatus, wenn geboten täglich
zu überprüfen, um zeitnah auf eine Insolvenz reagieren zu
können. Deren Eintritt erfordert
die sofortige Antragstellung. Die gewöhnliche Antragsfrist gilt
nur für eine realistische
Abwendung der Insolvenz binnen drei Wochen. Wenn dieses nicht, oder
schon absehbar nicht innerhalb von drei Wochen möglich ist, muss
sofort ein Insolvenzantrag gestellt werden. Stellen Sie bei
Insolvenzreife auf jeden Fall einen Insolvenzantrag, ansonsten
drohen erhebliche haftungsrechtliche Folgen. Veranlassen Sie
keine weiteren Zahlungen. Für nicht abgeführte Lohn- und
Umsatzsteuern haften Sie persönlich, wenn Sie grob fahrlässig
gehandelt haben. Bei der Lohnsteuer wird schuldhaftes Handeln
unterstellt.
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Frage:
Kann ich neu heiraten,
wenn ich insolvent bin? Welche Risiken bestehen für mich?
Antwort:
Jeder Mensch hat nach der
Menschrechtsdeklaration das Recht zu heiraten. Grundsätzliche
Hinderungsgründe für eine Heirat bestehen aus den
wirtschaftlichen Gründen nicht. Solange das
Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben ist gilt allerdings,
dass Neuerwerb zur Insolvenzmasse gehört, so dass die
entsprechenden alleinigen Eigentumsverhältnisse der zukünftigen
Ehefrau nachgewiesen werden sollten. Ebenso sollten getrennte
Konten geführt werden. Aus diesem Grund ist anzuraten, eine
Hochzeit erst nach Aufhebung des Verfahrens, d.h. in der
Wohlverhaltensperiode durchzuführen.
Frage:
Ist gemäß dem deutsch-persischen Niederlassungsabkommen
(Freundschaftsvertrag zwischen dem Kaiserreich Deutschland und
dem Königreich Persien vom 1929) ein persischer Flüchtling oder
eine iranische Ehefrau verpflichtet, für den Erwerb der
deutschen Staatsangehörigkeit eine Genehmigung der iranischen
Regierung vorzulegen?
Antwort:
Grundsätzlich dürfen die
beiden Staaten, solange der völkerrechtliche Vertrag zwischen
Persien und Deutschland noch gültig ist, keinen Staatsbürger
gegen den völkerrechtlichen Vertrag einbürgern. Dies hat jedoch
lediglich eine rechtshistorische Bedeutung und wegen diversen
politischen, wirtschaftlichen, persönlichen und tatsächlichen
Gründen haben die beiden Staaten Ausnahmeregelungen entwickelt.
Davon sind auch die oben genannten Personengruppen betroffen,
wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den
Erwerb der Doppelstaatsbürgerschaft erfüllt sind.
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Frage:
Kann die deutsche Staatsbürgerschaft wieder zurückgenommen werden?
Antwort:
Grundsätzlich darf die
deutsche Staatsbürgerschaft nicht zurückgenommen werden, solange
nicht der Erwerb durch Täuschung oder sonstige politische oder
wirtschaftliche Gründe die Rücknahme rechtfertigen.
Frage:
Wir leben seit zehn
Jahren in Deutschland und ich möchte mich von meinem
muslimischen Ehemann scheiden lassen. Habe ich das Recht auf
Morgengabe wenn ich mich scheiden lasse?
Antwort:
Grundsätzlich hat wenn
ein Vertrag zustande kommt, jeder Vertragspartner die Pflichten
aus dem Vertrag zu erfüllen. Der Ehevertrag nach dem islamischen
Recht mit dem Recht der Morgengabe für die Ehefrau verpflichtet
den Ehemann zur Zahlung der Morgengabe, wenn die Voraussetzungen
nach dem jeweiligen Heiratsrecht erfüllt sind und die
Durchsetzung dieses Anspruchs in Deutschland nicht dem deutschen
Recht und Gesetz und insbesondere nicht dem orde public
widerspricht. Der Anspruch auf Morgengabe muss auf jeden Fall
rechtzeitig und in richtiger Form dem Ehemann zugegangen sein.
In bestimmten Ländern wie im Iran kann sogar der Ehemann
diesbezüglich verhaftet werden, wenn er die Morgengabe nicht
nach Verlangen der Ehefrau auszahlt.
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Frage:
Was soll ich tun, wenn
ich von meinem Arbeitgeber mündlich eine fristlose Kündigung
erhalte?
Antwort:
Wenn die Umstände
tatsächlich die Schlussfolgerung zulassen, dass mit dieser
Erklärung eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
durch den Arbeitgeber gemeint ist und Sie mit dieser
Entscheidung nicht einverstanden sind, ist das Arbeitsgericht
sofort im Rahmen der gegebenen Fristen einzuschalten und für den
Fall, dass Ihre Firma über einen Betriebsrat verfügt, haben Sie
den Fall bei ihm entsprechend zu melden. Sie haben die
Möglichkeit, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl für Ihre Verteidigung
einzuschalten. Die anwaltlichen Kosten für Ihre gerichtliche
Verteidigung können im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens
übernommen werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt
sind.
Frage:
Was sind die Vorteile eines Vertrags über die Gütertrennung?
Antwort:
Die Ehegatten sind bei vereinbarter Gütertrennung nicht am Vermögenszuwachs des jeweils
anderen beteiligt und bei Beendigung der Ehe findet kein Ausgleich statt.
Durch diese Trennung der Vermögen ergeben sich Vorteile bei einer Trennung der Eheleute.
Die Vermögenszuordnung ist klar erkennbar und eine Vermögensaufteilung wird vereinfacht.
Eine Bewertung der einzelnen Vermögenspositionen,
was insbesondere bei Immobilien und Unternehmen zu Problemen führt,
ist unter Umständen nicht mehr notwendig.
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Frage:
Was können Sie anhand der Entscheidung des Frankfurter Familiengerichts am 21. März 2007 über den Einfluss von Islam & Koran auf das deutsche Familienrecht mitteilen?
Antwort:
Nach der Presseveröffentlichung vom 21.03.2007 von dem Pressesprecher des Amtsgerichts Frankfurt zu einem beim Amtsgericht Frankfurt am Main (Familiengericht) laufenden Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Ehescheidung ist folgendes kurz zu zitieren:
„In dem bei dem Familiengericht Frankfurt anhängigen Verfahren begehrt die Antragstellerin Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Ehescheidung. Die Antragstellerin, deutsche
Staatsangehörige marokkanischer Herkunft, hat im Jahre 2001 in Marokko den
Antragsgegner, einen marokkanischen Staatsangehörigen, „gemäß den Vorschriften des
Korans“ geheiratet. Die Eheleute leben seit Mitte Mai 2006 voneinander getrennt.
In einem Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz hat das Familiengericht im Juni
2006 die Ehewohnung der Antragstellerin zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Es hat
ferner dem Ehemann untersagt, die Wohnung der Antragstellerin zu betreten und sich
der Wohnung bis auf eine Entfernung von 50 m zu nähern. Diese zunächst bis zum
20.12.2006 befristete Anordnung hat das Gericht mit Beschluss vom 12.01.2007 bis
zum 20.06.2007 verlängert.
Die Antragstellerin beantragt die sofortige Scheidung der Ehe. Sie hält es für unzumutbar, weiter mit dem Antragsgegner verheiratet zu sein, weil sie während ihres Zusammenlebens von ihm schwer misshandelt und auch noch nach der Trennung von ihm
bedroht worden sei.
Für das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Ehescheidung kommt es darauf an, ob die Voraussetzungen für eine Ehescheidung gegeben
sind. Die Voraussetzungen, unter denen eine Ehe geschieden werden kann, richten
sich nach § 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass
die Ehegatten sie wiederherstellen. Ein Scheitern der Ehe wird nach dem Gesetz vermutet, wenn die Eheleute ein Jahr lang getrennt gelebt haben.
Für den Fall, dass die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt leben, kann die Ehe nur
geschieden werden, „wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen,
die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellt“.
An die unzumutbare Härte, die eine Ehescheidung schon vor Ablauf eines Trennungsjahres ermöglicht, sind dabei nach allgemeiner Auffassung strenge Anforderungen zu
stellen. Einem Antragsteller bzw. einer Antragstellerin darf nicht zuzumuten sein, mit der
Scheidung, also der Aufhebung des formalen Ehebandes, bis zum Ablauf des Trennungsjahres zu warten. Es muss sich um eine Ausnahmesituation gegenüber einem
bloßen Scheitern einer Ehe handeln.
Mit dem Schreiben vom 12.01.2007 hat die zuständige Richterin zu dem Prozesskostenhilfeantrag für den Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres darauf hingewiesen,
dass nach ihrer Bewertung die Voraussetzungen für eine Härtefallentscheidung nicht
vorliegen. Sie hat dabei darauf Bezug genommen, dass die Parteien aus dem
marokkanischen Kulturkreis stammen, für den es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe. Sie hat vorgeschlagen, das Verfahren bis
zum Ablauf des Trennungsjahres ruhen zu lassen, da sie andernfalls den Antrag auf
Prozesskostenhilfe zurückweisen müsse.
Auf diesen Verfahrensvorschlag hat die Antragstellerin die Richterin mit Antrag vom
24.01.2007 wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Für die Entscheidung über
diesen Antrag ist ein anderer Richter des Amtsgerichts Frankfurt am Main zuständig. In
ihrer dienstlichen Erklärung zu dem Ablehnungsgesuch hat die abgelehnte Richterin
ihre rechtliche Einschätzung, dass keine unzumutbare Härte im Sinne von § 1565 Abs.
2 BGB vorliege, unter Bezugnahme auf eine konkrete Koranstelle verdeutlicht.
Der für die Ablehnungsentscheidung zuständige Richter hat durch nicht anfechtbare
Entscheidung vom 21. März 2007 dem Ablehnungsantrag stattgegeben.
Für das Ehescheidungsverfahren und die damit zusammenhängenden Folgeverfahren
ist daher nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Frankfurt am Main eine
andere Richterin zuständig.“
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Alle diese Informationen
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